Kaltenkirchen/Kiel. Das Gericht erließ keinen Haftbefehl gegen den Hells Angel, der sich in Thailand aufhalten soll. Verteidigung strebt Revision an.
Gegen den Rocker, der wegen der Schießerei vor der Kaltenkirchener Holstentherme verurteilt wurde, wird kein Haftbefehl erlassen. Das Kieler Landgericht lehnte einen Antrag des Staatsanwalts ab, sagte der Verteidiger des Verurteilten, Michael Gubitz. Der 42-jährige Hells Angel war, wie berichtet, am Freitag in Abwesenheit wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Gubitz bestätigte zugleich, dass er Revision gegen das Urteil einlegte.
Der Rocker war laut Urteil vor sieben Jahren Drahtzieher und Auftraggeber der Schüsse. Dabei wurde sein Intimfeind aus einer verfeindeten Rockerbande schwer verletzt und ist seither zu 80 Prozent behindert. Der 42-Jährige war mehreren Verhandlungstagen und dem Urteil ferngeblieben. Nach Erkenntnissen des Gerichts weilt er in Thailand. Dort soll er ein zweites Mal geheiratet haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen wegen Bigamie.
Nach Angaben des Verteidigers lehnten die Richter den Haftbefehl unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ab. Der Mann wird wahrscheinlich nur acht Monate Haft verbüßen müssen, da in seine Gesamtfreiheitsstrafe die Reststrafe eines früheres Urteils einbezogen wurde. Zudem gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer sechs Monate bereits als verbüßt.