Wahlstedt/Bad Segeberg. Verfahren eingestellt, Angeklagter muss 600 Euro an „Frauenzimmer“ zahlen. Anklage wegen Körperverletzung und Nachstellung.

Sie konnten nicht mit- und nicht ohne einander: Fünf Jahre lang dauerte die „On-Off-Beziehung“ zwischen Christian F., 24, aus Wahlstedt und Jasmin F., 23, aus Bad Segeberg. Den wohl endgültigen Schlusspunkt dieser Beziehung setzte nun ein Prozess vor dem Segeberger Amtsgericht, in dem sich Christian F. wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nachstellens seiner Noch-Ehefrau verantworten musste.

Im letzten Jahr ihrer Beziehung hatte sich die junge Frau mehrmals von dem Angeklagten getrennt. Im September 2013 und im August 2014 erwirkte die junge Frau jeweils einen Gerichtsbeschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, der dem Angeklagten verbot, sich ihr zu nähern oder in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen. Der Angeklagte setzte sich jedoch über die gerichtlichen Verbote hinweg. Er stellte seiner Ex-Partnerin nach, bombardierte sie mit Anrufen, belästigte sie auf einem Fest in Bad Segeberg und fuhr an einem Tag Mitte Oktober 2013 stundenlang mit seinem BMW vor dem Elternhaus der jungen Frau, in dem sie Zuflucht gefunden hatte, mit quietschenden Reifen und aufheulendem Motor hin und her.

Angeklagter: Frau habe ihn nur ausgenutzt

Vor Gericht räumt Christian F. die Anklagevorwürfe ein und erzählt, dass sich das Paar im Dezember 2013 wieder vertragen und im April geheiratet hatte. Einige Zeit sei alles bestens gewesen, aber dann habe seine Frau ihn im August überraschend verlassen. „Ich habe alles für sie bezahlt, ihr sogar ein neues Auto gekauft, aber sie hat mich nur ausgenutzt“, beklagt sich der Angeklagte. Bei näherem Nachfragen stellt sich heraus, dass Jasmin F. eifersüchtig auf das Kind ihres Partners war, das aus einer vorherigen Beziehung stammt. Als sie selbst schwanger gewesen sei, habe er den Zeitpunkt für falsch gehalten, sodass Jasmin F. abgetrieben habe, berichtet der junge Mann vor dem Gericht.

Richterin Sabine Roggendorf gibt zu bedenken, dass das alles sicher sehr schwer für Jasmin F. gewesen sei. Im August 2014 hatte der Angeklagte seine Frau geschubst und am Rücken so stark gekratzt, dass Narben zurückblieben. Nach dem Auszug gab es dann an zwei Tagen noch vermehrte Anrufe und Kontaktversuche, die abrupt Anfang September 2014 endeten.

Jasmin F. bestätigt im Wesentlichen die Darstellung ihres Noch-Ehemannes. Beide geben an, jetzt überhaupt keinen Kontakt mehr zu haben, das Scheidungsverfahren läuft. Mithilfe einer Therapie hat es der Angeklagte geschafft, die Trennung einigermaßen zu verarbeiten und seine ehemalige Partnerin nicht mehr zu belästigen. Da sich die Angelegenheit beruhigt hat, entschließt sich die Richterin, das Verfahren trotz einiger Vorstrafen des Angeklagten, unter anderem wegen Diebstahls, Unterschlagung und Beleidigung, einzustellen. Der Wahlstedter erhält die Auflage, 600 Euro an die Segeberger Einrichtung „Frauenzimmer“ zu zahlen.