Norderstedt. Gericht verurteilt 32-Jährigen Norderstedter zu Bewährungsstrafe. Er legte ein Geständnis ab. Zudem muss er sich eine Arbeit suchen.

In Schleswig-Holstein wird immer mehr Falschgeld in Umlauf gebracht. Das LKA spricht von einer „explosionsartigen Entwicklung“. Bis Mitte November wurden bereits mehr als 2400 Fälle bekannt, in denen mit Falschgeld gezahlt wurde. Ein Fall aus dem Jahr 2013 wurde jetzt vor dem Schöffengericht in Norderstedt verhandelt:

Mustafa S., 32, ist seit vier Jahren arbeitslos und lebt von Hartz IV. Entsprechend angespannt ist die Finanzlage des Norderstedters. Anfang 2013 erwarb S. von einem Bekannten für 300 Euro 30 gefälschte 50-Euro-Scheine, die er im Zeitraum von Anfang Februar bis Mitte Juli 2013 bei Pizzalieferanten in Norderstedt, in Bäckereien und Lebensmittelmärkten unter anderem in Bad Oldesloe, Bad Segeberg und Lübeck zum Bezahlen benutzte und dabei jeweils gegen die Ware und den gefälschten Fünfziger mehr als 30 Euro Wechselgeld erhielt.

Vor dem Norderstedter Schöffengericht legte der Angeklagte, dem in der Anklage 20 Fälle der Geldfälscherei vorgeworfen wurden, ein Geständnis ab. Sein Verteidiger verlas eine Erklärung, in der der 31-Jährige sogar 30 Fälle zugab.

32-Jähriger gab 30 Fälle zu

Aufgeflogen war die Geldfälschung, weil Kaufleute die Geldscheine geprüft hatten, wobei sich eine Bäckereiverkäuferin an den Angeklagten, der als einziger an einem Tag mit einem 50-Euro-Schein bezahlt hatte, erinnerte. Später wurde Mustafa S. an einer Tankstelle, an der er ebenfalls mit einem falschen Geldschein bezahlt hatte, gefilmt. In der Folgezeit meldeten sich weitere Kaufleute mit gefälschten 50-Euro-Scheinen, auf denen die Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden wurden.

Das Geständnis des Angeklagten erspart der Justiz in erheblichem Umfang Zeit und Geld, da ursprünglich mehrere Verhandlungstage mit einer Vielzahl von Zeugen geplant waren. Richterin Dagmar Goraj wertete das Geständnis deshalb als großen Pluspunkt für den Angeklagten, kritisierte aber, dass der junge Mann schon Jahre lang nicht mehr arbeite und anscheinend auch keine Motivation in dieser Hinsicht habe.

Nachteilig wirkte sich auch das lange Vorstrafenregister des Angeklagten aus, der wiederholt ohne Fahrkarte in Bussen und Bahnen erwischt worden war. Zuletzt wurde der Angeklagte im Juni 2013 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich hinters Lenkrad eines Autos gesetzt hatte, aber keinen Führerschein besitzt. Unter Einbeziehung dieses Urteils lautet die Strafe dieses Mal: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Auf eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis verzichtete das Gericht, damit der Angeklagte endlich einen Führerschein erwerben kann.

Der Angeklagte erhielt ferner die Auflage, sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle zu bemühen und muss als Auflage dem Gericht mindestens drei entsprechende Bewerbungen im Monat nachweisen.