Norderstedt. Bau von Flüchtlingsunterkünften soll schneller vonstatten gehen. Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Senkung der Standards vor.

Bis zu 2000 Flüchtlinge muss Norderstedt bis Ende des kommenden Jahres in der Stadt unterbringen. Der Bau der Unterkünfte für die Menschen will das Land nun deutlich vereinfachen. Kürzere Fristen für Baugenehmigungen, eingeschränkte Prüfverfahren und materialrechtliche Erleichterungen: Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. In den nächsten Wochen haben die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.

„Gutes Wohnen fördert Integration“, sagte Innenminister Stefan Studt. „Um schneller in den Bau zu kommen, wollen wir Prüf- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, ohne wichtige bauliche und sicherheitsrelevante Standards außer Kraft zu setzen.“

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Landesbauordnung durch Schaffung einer bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Sonderregelung vor. Baugenehmigung sollen grundsätzlich zwei Wochen nach dem Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens erteilt werden. Bei Sonderbauten sollen nur noch die Bereiche Brandschutz und Standsicherheit geprüft werden.

Mindestens 20 Prozent der Wohnungen in den Sonderbauten müssen Flüchtlingen vorbehalten sein. Der übrige Wohnraum kann auch anderen Mietern zur Verfügung stehen.