Kaltenkirchen. Amtsgericht verurteilt 20-jährigen Kaltenkirchener zu Bewährungsstrafe. Allerdings nur, weil er gerade eine Ausbildung begonnen hat.

Dennis H., 20, und sein Sandkastenfreund Nikolai T., 19, aus Kaltenkirchen waren alles andere als nüchtern, als sie an einem Abend im Mai dieses Jahres auf die Idee kamen, in die Bücherei ihrer Heimatstadt einzubrechen. Dennis H. warf einen Stein durch die Scheibe, die beiden Männer stiegen ein, fanden jedoch kein Geld, wie sie gehofft hatten, und ließen, vermutlich aus Frust darüber, einen Monitor zu Boden fallen. Schaden: etwa 800 Euro. Die Polizei konnte die Täter, die Alarm ausgelöst hatten, noch am Tatort festnehmen. Dennis H. kassierte zusätzlich zu der Anzeige wegen Einbruchs eine wegen Beleidigung, da er einen Polizisten als „Missgeburt“ bezeichnete und drohte, „seine Leute würden ihn umbringen“.

Dennis H. gilt als Anführer einer Clique

Vor dem Jugendschöffengericht in Norderstedt wurde gegen Nikolai T. eine weitere Anklage verhandelt: Der junge Mann hatte Ende Mai dieses Jahres – er war erneut sehr betrunken gewesen – aus einem Vorgarten zwei Solarlampen gestohlen, die dann zerbrachen, als der alkoholisierte junge Mann mit seinem Fahrrad stürzte. Den Schaden von 500 Euro hat der Angeklagte trotz gegenteiligen Versprechens den Eigentümern nicht ersetzt.

Diese Taten erscheinen harmlos gegen die beiden weiteren Anklagen, die gegen Dennis H., der sich nach Zeugenaussagen regelmäßig als großspuriger Anführer einer Clique junger Männer aufführt, auf dem Richtertisch liegen: Der Angeklagte trat im März dieses Jahres einem Polizisten mit solcher Wucht gegen das Knie, dass er drei Monate dienstunfähig war. Vorausgegangen war ein „Auftritt“ des Angeklagten bei einem Rettungseinsatz von Polizei und Feuerwehr bei einem Kal­tenkirchener Hochhaus am Flottmoorring. H. und seine Freunde erschienen als Schaulustige und blockierten den Hauseingang. Nach Aussage des später verletzten Polizisten wurden aus einer brennenden Wohnung ein betrunkener Vater und sein Kleinkind gerettet.

Angeklagter trat Polizisten gegen das Knie

Betrunken war auch wieder einmal der Angeklagte, der nicht einsah, dass er im Wege stand und die Arbeit der Rettungskräfte behinderte. Als Polizisten ihn wegdrängten, entfernte sich der Mann kurzzeitig, um wiederzukommen und in aggressivem Ton den Namen und die Dienstnummer des Beamten, der ihn nach seiner Meinung zu Unrecht geschubst hatte, wie er vor Gericht behauptet, erfragen wollte. Der 20-Jährige begann schließlich sogar, mit seinem Handy zu filmen.

Polizist Dennis R., 27, aus Kaltenkirchen wollte den Störenfried in Gewahrsam nehmen und für die Dauer des Einsatzes in den Polizeiwagen verfrachten, doch der Angeklagte wehrte sich heftig und musste zu Boden gebracht werden, was Polizist Dennis R. mit dem heftigen Tritt gegen sein Knie bezahlen musste.

Anfang April dieses Jahres war Dennis H., wie ihm die dritte gegen ihn vorliegende Anklage vorwirft, beim Kisdorfer Osterfeuer zunächst in einen Streit verwickelt, der von mehreren Anwesenden geschlichtet wurde. Doch der wieder einmal stark alkoholisierte Angeklagte setzte nach, verfolgte die ahnungslosen Streitschlichter und schlug einem von ihnen eine Plastiktüte mit einer Glasflasche auf den Kopf. Das Opfer Tim B., 19, fiel in eine Scherbe und schnitt sich die Sehne eines Fingers durch.

Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten

Nikolai T., der wegen kleinerer Delikte schon einige Vorstrafen kassierte, wird wegen Diebstahls und Sachbeschädigung verwarnt, muss 300 Euro an die Suchtberatungsstelle ATS in Kaltenkirchen bezahlen und endlich die zerstörten Lampen ersetzen.

Der schon mehrmals unter anderem wegen Körperverletzungen vorbestrafte Dennis H. stand zur Tatzeit unter Bewährung. Für den jungen Mann, der nach Aussage eines Psychologen kaum Empathie für seine Mitmenschen empfinden kann, wäre jetzt eigentlich eine Gefängnisstrafe fällig. Die Tatsache, dass H. seit Anfang August dieses Jahres eine Lehre als Maschinenführer angetreten hat, rettet ihn vorerst vor dem Gefängnis. Richterin Claudia Naumann will dem Angeklagten eine letzte Chance geben. Sie verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der junge Mann erhält die Auflage, seine Ausbildung nicht schuldhaft abzubrechen und künftig zuverlässig Termine bei seiner Bewährungshelferin wahrzunehmen. „Sie sind in der Bringschuld. In sechs Monaten wird Bilanz gezogen, und wenn Sie sich bis dahin nicht straffrei geführt oder diese Auflagen nicht erfüllt haben, wartet das Gefängnis,“ betont die Richterin abschließend.