Norderstedt. 28-Jähriger wegen versuchten Dieseldiebstahls vor Gericht. Verurteilt wurde der Norderstedter allerdings für eine andere Tat.
Es war in der Nacht auf den 1. Mai im vergangenen Jahr, als einer Polizeistreife in Kaltenkirchen vor dem Warenlager des Famila-Marktes ein merkwürdig geparkter Kleinlaster auffiel, dessen Motorhaube geöffnet war. Da sich in den vorangegangenen Wochen auf dem relativ schlecht beleuchteten Gelände Einbrüche gehäuft hatten, nahmen die Beamten das Fahrzeug genauer ins Visier.
Der Fahrer Hendrik B., 28, aus Norderstedt behauptete, eine Panne zu haben und auf einen Kumpel zu warten, der ihm helfen wolle. Den Polizisten fiel starker Dieselgeruch auf, der aus dem Inneren des Lkw strömte. Kurz darauf entdeckten sie, dass auf dem Gelände neben dem Lkw der Deckel eines Erdtanks geöffnet war. In dem Lkw fanden die Polizisten Kanister und Geräte zum Abpumpen des Treibstoffs. Für die Beamten lag ein versuchter Dieseldiebstahl klar auf der Hand.
Hendrik B. erhielt eine Anzeige und wurde wegen versuchten schweren Diebstahls angeklagt. Vor dem Norderstedter Amtsgericht wurde das Verfahren jetzt nicht nur wegen dieses Diebstahlsversuchs eröffnet, sondern zusätzlich wegen einer weiteren Anklage: Im Dezember vergangenen Jahres rauschte der Angeklagte mit einem geliehenen Pkw mit 74, statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde durch Norderstedt und fiel dadurch der Polizei auf, die feststellte, dass der Mann ohne Führerschein am Steuer saß.
Diesen zweiten Anklagevorwurf räumt der Kaltenkirchener vor dem Amtsgericht ohne Wenn und Aber ein. Zu dem Vorwurf des versuchten Dieseldiebstahls äußert sich der Angeklagte hingegen nicht. Nachdem die drei Streifenpolizisten ihre Beobachtungen als Zeugen geschildert haben, ergeht sich der Verteidiger in weitschweifigen Ausführungen darüber, ob der vorgeworfene Diebstahlsversuch überhaupt schon das Versuchsstadium erreicht hatte, da angeblich noch etliche Vorbereitungen sowie spezielle Werkzeuge erforderlich gewesen wären, um tatsächlich den Kraftstoff abzupumpen.
Wenig später verkündet Richter Jan Buchert, das Verfahren wegen des Diebstahlsversuch werde eingestellt, es gebe tatsächlich rechtliche Bedenken. Der Angeklagte, der nie eine Ausbildung beendete und zurzeit von Hartz IV lebt, hat eine lange Liste von Vorstrafen angehäuft, darunter immer wieder Verurteilungen wegen des Fahrens ohne Führerschein. Er habe keine Chance, den Führerschein je wieder zu erlangen, meint Hendrik B. selbstkritisch. Verurteilt wird er zu einer Geldstrafe von 500 Euro, die er in Raten abstottern darf. Vor eine mögliche Neubeantragung des Führerscheins setzt der Richter eine erneute Sperre von einem Jahr.