Norderstedt. Wegen einer schwereren Straftat stellt das Gericht das Verfahren wegen Betruges gegen die falsche Altenpflegerin ein.

Im Februar 2014 bewarb sich Corinna F., 33, um eine Stelle als Pflegerin bei einem Norderstedter Alten- und Pflegeheim. Mit der Online-Bewerbung übersandte die Hamburgerin als Anlage ein Diplom einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, das ihr bescheinigte, die Ausbildung mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden zu haben.

Heimleiterin Anke L. war nicht nur von den hervorragenden Zeugnissen, sondern auch von der Person Corinna F. angetan und stellte sie ein. Von Februar bis August 2014 arbeitete L. in dem Pflegeheim und wurde für verantwortungsvolle Aufgaben und Nachtdienste eingesetzt, zunächst zur Zufriedenheit der Chefin. Diese forderte Corinna F. mehrfach auf, die Originale ihrer Zeugnisse vorzulegen und ein polizeiliches Führungszeugnis, aber die junge Frau fand ständig Ausflüchte und hielt ihre Chefin hin.

Nach einiger Zeit kam es zu Differenzen – unter anderem mit dem übrigen Personal. Corinna F. musste nach der Probezeit gehen. Erst zu diesem Zeitpunkt betrachtete ein für die Büroarbeiten zuständiger Mitarbeiter des Pflegeheims das Zeugnis von Corinna F. genauer und stellte fest, dass sich die Schule, an der die angeblich examinierte Pflegerin ihr Diplom erworben hatte, in Österreich befand. Der Mitarbeiter forschte nach und rief bei der Schule an, wo eine Schülerin mit diesem Namen unbekannt war und zu keiner Zeit dort die Schule besucht hatte. Das Zeugnis stellte sich als Fälschung heraus. Corinna F. hatte am Computer in ein Schriftstück, das ihr das Diplom bescheinigte, ihren Namen eingesetzt, also das Diplom gefälscht.

Wegen dieses Betruges musste sich die junge Frau jetzt vor dem Amtsgericht in Norderstedt verantworten. Es ist der zweite Anlauf in diesem Prozess, denn zu dem ersten Termin war die Angeklagte durch ein ärztliches Attest entschuldigt, nicht erschienen. Auch an diesem Prozesstag erhält Richter Buchert die Mitteilung, die Angeklagte werde nicht erscheinen, da sie dazu nicht in der Lage sei. Dem Richter reichen die Gründe in dem vorgelegten Attest jedoch nicht aus und so erscheint die Angeklagte doch noch verspätet. Nach Angaben ihrer Rechtsanwältin ist sie aber nicht verhandlungsfähig. Über diesen Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten, da persönliche Belange aus dem Leben der Angeklagten erörtert werden müssen.

Als sich herausstellt, dass die Angeklagte im November 2014 von einem Hamburger Gericht wegen eines Diebstahls mit Waffen zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, entscheidet der Richter, dass dieses von der Schwere des Deliktes und den zu erwartenden Folgen ungleich geringer zu bewertende Verfahren eingestellt wird.

Anke L., die Chefin des Alten- und Pflegeheims, war es ein Anliegen, die Tätigkeit der „falschen“ Altenpflegerin zu stoppen. Dieses Ziel ist erreicht.