Norderstedt. Rene D., 21, aus Kaltenkirchen beschimpft Richterin und Gutachter bei seinem Prozess vor dem Jugendschöffengericht in Norderstedt
Rene D, 21, ein Schläger aus Kaltenkirchen, sorgte vor dem Jugendschöffengericht Norderstedt für einen Eklat. Der mehrfach vorbestrafte Mann stand gemeinsam mit seinen Brüdern Nico D., 21, Benjamin D., 24, und dem Bekannten Ismail B., 20, wegen versuchten Raubes vor Jugendrichterin Claudia Naumann. Im Verlauf der Verhandlung beleidigte Rene D. alle Prozessbeteiligten. Den Staatsanwalt nannte er „Digger“ oder „Alter“, den Sachverständigen ein „Arschloch“ und die Richterin bei der Urteilsverkündung eine „Fotze“. Rene D. muss aufgrund seiner Beteiligung an dem versuchten Raub für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis
Die Anklage warf Rene D. und den drei weiteren Angeklagten vor, den damals 18-jährigen Marcel H. aus Bergedorf an einem Abend Mitte Juli 2014 in Henstedt-Ulzburg überfallen zu haben. Die vier Männern umstellten Marcel H, drückten ihn mit dem Rücken an ein Brückengeländer. Einer der Täter umfasste seinen Hals so, dass er nur mit Mühe Luft bekam. Die Männer forderten Geld und Handy, und als sie beides trotz Abtasten ihres Opfers nicht fanden, ergriffen sie die Flucht, verpassten aber dem geschockten Schüler noch einen so heftigen Faustschlag ins Gesicht, dass dessen Nase brach.
Laut Aussage von Rene D. kam die Idee zu der Raubtat von Ismail B. Er habe Marcel H. angegriffen und gewürgt und ihn – Rene D. – aufgefordert, das Opfer abzutasten. Eigentlich habe er sich nur an der Tat beteiligt, um vor dem Kumpel nicht als Schwächling dazustehen. Die Täter hatten nach eigener Aussage von ihrem Opfer abgelassen, weil sie sich durch einen Taxifahrer beobachtet fühlten. Bruder Nico D. bestätigt die Darstellung von Rene D. und belastet Ismail B. schwer. Er selbst werfe sich vor, die anderen nicht zurückgehalten zu haben. Da platzte dem aus der Haftanstalt in Schleswig vorgeführten Angeklagten Ismail B. der Kragen: „Das ist eine Lüge !“, rief er in den Gerichtssaal. „Es war deren Idee, ich kam gerade aus dem Knast, hatte 1600 Euro und es nicht nötig, jemanden auszurauben.“ Der Angeklagte gibt zu, das Opfer festgehalten zu haben, gewürgt oder geschlagen habe er jedoch nicht. „Es tut mir von Herzen leid, was passiert ist, ich war bekifft.“
Das Opfer Marcel H., der im Prozess als Nebenkläger auftrat, berichtete, dass einer der Täter ihn mit einem Griff an den Hals regelrecht in die Luft gehoben habe. Der schmächtige junge Mann hatte gegen die kräftigen vier Angreifer keine Chance. Aufgrund der gebrochenen Nase habe er zwei Wochen lang einen Gips tragen müssen, der das halbe Gesicht bedeckt habe, aber außer einem Höcker an der Nase trug der Schüler zum Glück keine bleibenden Schäden davon.
Trotz der Befragung mehrerer Zeugen ließ sich ein Tatbeitrag der Angeklagten Nico D. und Benjamin D. nicht mit Sicherheit feststellen. Die beiden Angeklagten werden freigesprochen. Alle vier Angeklagten standen zur Tatzeit unter Drogen und haben sowohl eine kriminelle als auch eine Drogenkarriere hinter sich.
Ein Gutachter bescheinigte allen eine stark verminderte Intelligenz, teilweise am Rande des Schwachsinns. Der unflätige Auftritt von Rene D. vor Gericht unterstrich diese Einschätzung. Die üblen Beschimpfungen nahm Richterin Naumann zu Protokoll und kündigte weitere Folgen für Rene D. an. Sein Verhalten, gepaart mit seiner unrühmlichen Vorstrafenbilanz führte dazu, dass Rene D. jegliche Bewährung verwirkt hat und nun die Härte des Gesetzes zu spüren bekommt. Es sei erwiesen, dass Rene D. das Opfer festhielt und durchsuchte. Neben der Freiheitsstrafe ordnete die Richterin die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Es sei zu erwarten, dass der Angeklagte aufgrund seiner Drogenabhängigkeit immer wieder zu Straftaten neigen werde. Zur Tatzeit habe der Angeklagte unter dreifacher Bewährung gestanden und offensichtlich nicht begriffen, was für ihn auf dem Spiel stand, ebenso wie er nicht verstanden habe, was eine Hauptverhandlung bedeutet und wie man sich dort zu verhalten hat.
Das Verfahren gegen Ismail B. wurde abgetrennt, da bei ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geprüft werden soll. Der Angeklagte, der in der Verhandlung durch ein ständiges Grinsen und Lachen auffiel, verfügt laut Gutachter über einen Verstand an der Grenze zur Debilität und ist eventuell schuldunfähig.