Norderstedt/Lentföhrden. Angeklagter soll einem nicht mehr verkehrssicheren Wagen die TÜV-Plakette erteilt haben. Prozess wegen Urkundenfälschung.
Agim K., 53, aus Lentföhrden war im November 2013 in Not: Sein 16 Jahre alter Ford Transit war an vielen Stellen stark verrostet. In einer Autowerkstatt wurde dem finanziell klammen Familienvater mitgeteilt, er müsse einige Hundert Euro in den Wagen stecken, damit dieser durch den TÜV käme, wenn sich das überhaupt noch lohne. Da Agim K. den Wagen unbedingt brauchte, um zumindest den Winter hindurch noch damit zu seiner Arbeitsstelle zu fahren, nahm er das Angebot eines Bekannten an, den Wagen für ihn zum TÜV zu bringen. 200 Euro habe er dem Bekannten gegeben, erzählt K. vor dem Amtsgericht in Norderstedt. Er habe das Fahrzeug dann mit einer neuen TÜV-Plakette zurückerhalten.
Verantworten wegen Urkundenfälschung muss sich in diesem Prozess der 53-jährige Jürgen O. aus Alveslohe, der nach Meinung der Staatsanwaltschaft als Amtsträger, nämlich als Sachverständiger des TÜV, dem völlig verrosteten und nicht mehr verkehrssicheren Wagen die TÜV-Plakette für weitere zwei Jahre erteilt haben soll. Polizisten von der Autobahnpolizei fiel der Ford Transit im März 2014 in Elmshorn auf. Wie einer der Ordnungshüter als Zeuge erzählt, waren mit bloßem Auge an den Radläufen Durchrostungen erkennbar. Als die Beamten den Wagen anhielten, sahen sie an vielen Stellen der Karosserie Klebeband, durch das offenbar versucht worden war, die Roststellen zu verdecken. Eine angeordnete Untersuchung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs kam zu hanebüchenen Ergebnissen: Die Bremsbeläge und Bremsleitungen waren so stark verrostet, dass die Bremsfunktion so gut wie außer Kraft gesetzt war, tragende Querstreben unter dem Wagen waren bis zur Brüchigkeit verrostet, ebenso wie die hinteren Seitenteile. Es genügten kleinste Klopfbewegungen mit einem Schraubendreher – und schon lösten sich Teile der Verkleidung, berichtet einer der Zeugen. Festgestellt wurden daneben gering erscheinende Mängel wie defekte Lampen und Belüftung.
Der Angeklagte hingegen hatte in seinem Bericht zur Hauptuntersuchung vermerkt, das Fahrzeug weise „geringe Mängel“ auf. „Ich habe Korrosionen gesehen, aber keine Durchrostungen. Ich mache Funktionsprüfungen – und bei denen war mit dem Wagen alles in Ordnung. Ich hätte vielleicht mit einem Hammer gegen den Lack schlagen sollen, aber dann hätte ich Ärger bekommen“, versucht sich der Angeklagte zu rechtfertigen. Auf den Vorhalt von Richter Jan Buchert, es sei schon mehrmals gegen ihn wegen ähnlicher falscher Berichte ermittelt worden, das mache die Staatsanwaltschaft sicher nicht grundlos, erwidert der Angeklagte, es sei ja nichts bei den Ermittlungen herausgekommen, die Verfahren seien eingestellt worden. Dem Argument des Verteidigers, der Wagen habe den Winter über drei Monate im Freien gestanden und sei dabei gerostet, nimmt ein Kfz-Sachverständiger mit seinem Gutachten den Wind aus den Segeln: Die im März 2014 bei dem Auto festgestellten Durchrostungen müssen bei der Hauptuntersuchung im November 2014 schon in dieser Stärke vorhanden gewesen sein, sagt der Sachverständige. Das wollen der Angeklagte und sein Verteidiger so nicht akzeptieren und stellen den Antrag, den Kfz-Mitarbeiter, der sich das Fahrzeug angeschaut hatte, als Zeugen zu laden. Der Richter akzeptiert, der Prozess wird am 12. Oktober fortgesetzt.