Henstedt-Ulzburg . Sollte der Bürgerentscheid über die Bebauung der Pinnauwiesen Erfolg haben, müssen die Planungskosten ersetzt werden.

Sollte die Bürgerinitiative HU-Transparent mit ihrem Bürgerentscheid Erfolg haben, muss die Gemeinde Henstedt-Ulzburg Schadensersatz an die Baufirma Manke zahlen. Das machte die Rechtsprofessorin Angelika Leppin während einer Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses deutlich. Sie stellte aber auch klar, dass die Gemeinde nicht für den möglicherweise entgangenen Gewinn geradestehen muss.

Am Sonntag, 11. Oktober, können alle wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger darüber entscheiden, wie auf der Wiese gegenüber vom Penny-Markt an der Hamburger Straße („Hofstelle Schacht“) gebaut werden darf: So, wie es die Firma Manke will und wie es nach rechtsgültigem Bebauungsplan möglich ist, oder so, wie es die Bürgerinitiative will. Also nur in Teilbereichen und ohne eine Straße, die auf die Hamburger Straße führt. Der Verkehr soll nach den Vorstellungen der Initiative über den Brombeerweg abgeleitet werde – was wiederum die Anlieger dieser Straße erbost.

Für die Klärung der Frage, ob auf die Gemeinde bei einem Erfolg des Bürgerbescheides im Sinne der Bürgerinitiative eine Schadenersatzklage zukommt, wurde Angelika Leppin als Rechtsexpertin gehört.

Sie sagte während der Ausschusssitzung vor etlichen Zuhörern: „Die Reduzierung der Baufläche würde zu einem Vertrauensschaden führen.“ Und das bedeutet: Die Gemeinde müsste zum Beispiel belegbare Vermessungsleistungen oder Architektenleistungen bezahlen. Auch erbrachte Leistungen des eigenen Unternehmens können nach Ansicht von Angelika Leppin bei einer Kostenaufstellung angegeben werden. Sie müssten aber ebenfalls belegbar sein. Sollte das Unternehmen Manke aufgrund der reduzierten Bebauungsmöglichkeiten weniger Häuser bauen, verkaufen oder vermieten können, müsste die Gemeinde Henstedt-Ulzburg diesen Gewinnverlust, so die Rechtsprofessorin, nicht ersetzen. Werde ein Bebauungsplan innerhalb von sieben Jahren nach Aufstellung oder Änderung aufgehoben, bestehe eine umfassende Schadenersatzpflicht. Diese Frist sei für den betroffenen Bebauungsplan 96 aber bereits 2014 abgelaufen. Über eine mögliche Höhe der Planungskosten wurde im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung nichts gesagt.

Bürgermeister Stefan Bauer stellte klar, dass sich Politik und Verwaltung an das Ergebnis des Bürgerentscheides halten werden. Denn auch das wurde während der Sitzung deutlich: Es gibt Möglichkeiten, den Bürgerbescheid nicht umzusetzen.

Auf die unverständlich anmutende Fragestellung wurde während der Einwohnerfragestunde ebenfalls hingewiesen. Der Bürgermeister erklärte, dass diese Frage in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht formuliert worden sei. Wer sich für den Bürgerentscheid interessiert, muss also mit dieser Fragestellung zurechtkommen: „Sind Sie dafür, den Aufstellungsbeschluss vom 5. November 2012 zur vierten Änderung des Bebauungsplanes 96 ‘Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L 75)/Hamburger Straße (L 326)’ so zu ergänzen, dass eine Bebauung nur auf den Baufeldern acht bis zehn (gemäß Beschluss vom 9. Februar 2015) erfolgt?“ Der aktuelle Bebauungsplan sieht eine mögliche Bebauung von 26.000 Quadratmetern vor; die Bürgerinitiative HU-Transparent möchte diese auf 9600 Quadratmeter begrenzen.

Am Donnerstag, 17. September, findet im Bürgerhaus eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema statt (19.30 Uhr). Hier werden die beiden zur Wahl stehenden Bebauungsvarianten vorgestellt. HU-Transparent sowie die Fraktionen tragen ihre Argumente in Bezug auf die Bebauungsvarianten der Pinnauwiesen vor. In einer Fragerunde haben Besucher die Möglichkeit, offengebliebene Fragen an die Bürgerinitiative und die Fraktionen zu stellen.

Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid wird in der nächsten Woche zugeschickt. Hierin enthalten sind der Sachstand aus Sicht der Verwaltung, die Stellungnahmen der Bürgerinitiative und der Fraktionen sowie die Planzeichnungen der zwei Bebauungsvarianten. Unter www.henstedt-ulzburg.de/BE_Pinnauwiesen.html gibt es die Informationen jetzt bereits im Internet.