Henstedt-Ulzburg. Ob die Firma Manke Schadenersatzanspüche geltend machen kann, wenn die Bürger für eine änderung des B-Plan stimmen? Expertin klärt auf.

Muss die Gemeinde Henstedt-Ulzburg Schadenersatz zahlen, wenn der Bürgerentscheid am 11. Oktober Tatsachen schafft, die eine Änderung des Bebauungsplanes an den Pinnauwiesen nötig machen? Diese Frage wird am heutigen Montag während der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses beantwortet. Rechtsanwältin Angelika Leppin klärt die Gemeindepolitiker auf.

Das örtliche Bauunternehmen Manke will, wie das Abendblatt mehrfach berichtete, auf der „Hofstelle Schacht“ im Bebauungsplan 96 (so die offizielle Bezeichnung) bauen, die Bürgerinitiative HU-Transparent hat einen Bürgerentscheid initiiert, um zu erreichen, dass nur in Teilbereichen gebaut werden darf. Das Problem: Manke hat die Zustimmung der Gemeinde und beruft sich auf einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Wenn das Unternehmen nicht so bauen darf, wie geplant, könnte es von der Gemeinde Schadenersatz fordern.

Rechtsprofessorin Angelika Leppin wird während der Sitzung nicht nur aufklären, ob die Gemeinde zahlen muss, sondern gegebenenfalls auch, wie viel sie zahlen muss.

Die Rechtsexpertin wird gleich zu Beginn der Sitzung (18.30 Uhr, Ratssaal) referieren, aber es ist nicht sicher, ob Besucher zuhören dürfen. Im Rathaus wird davon ausgegangen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, aber nicht alle Politiker teilen diese Meinung. FDP-Ausschussmitglied Stephan Holowaty kündigt an, dass er Öffentlichkeit will: „Da über das Thema ein Bürgerentscheid durchgeführt wird und die in dem Rechtsgutachten behandelten Fragen für viele Bürger entscheidend für ihre Willensbildung sein werden, liegt hier ein überragendes öffentliches Interesse an einer öffentlichen Behandlung vor.“