Norderstedt. 28-jähriger Norderstedter stand wegen wiederholten Diebstahls vor Gericht. Er kommt trotz Vorstrafen mit einer Bewährungsstrafe davon.
Es war nachts gegen 3 Uhr im Oktober, als Christa D., 75, vor ihrem Schlafzimmerfenster des Mehrfamilienhauses an der Ulzburger Straße in Norderstedt verdächtige Geräusche hörte. Ein Blick aus dem Fenster zeigte ihr zwei Männer, die sich im Licht einer Taschenlampe an den vor dem Haus befindlichen Fahrradständern zu schaffen machten.
Die Männer hätten an den Rädern gezogen, um zu testen, ob sie angeschlossen seien, so berichtet die Zeugin vor dem Amtsgericht in Norderstedt. Christa D. rief die Polizei an und behielt die Männer im Auge als sie sich in Richtung Henstedt-Ulzburg radelnd aus dem Staub machten. Die vermeintlichen Diebe fuhren der Polizei direkt in die Arme, behaupteten aber, die Fahrräder würden ihnen gehören.
Vor Gericht sitzt nun einer der beiden Männer, nämlich Christopher S., 28, aus Norderstedt, angeklagt wegen schweren Diebstahls. Sein Kumpel und Begleiter in der Tatnacht, Michael V., sei spurlos verschwunden, berichtet der Angeklagte. Der Angeklagte gibt zu, das andere Fahrrad von einem gewissen Sebastian für 50 Euro gekauft zu haben – wohlwissend, dass es sich um einen gestohlenen Gegenstand handele. Die Räder hätten sie schon einige Zeit vor der angeblichen Tatnacht Ende Oktober besessen und in jener Nacht nur ein Schaltwerk an einem Mountainbike ausgebaut. In der Tat fand die Polizei in den Taschen des Angeklagten Werkzeug und das Schaltwerk.
Da trotz eines Aufrufs in Form von Plakaten in der Wohnsiedlung die Eigentümer der Mountainbikes nicht ausfindig gemacht werden konnten, spricht nach Meinung von Richter Jan Buchert einiges dafür, dass die Version des Angeklagten wahr sein könnte.
Im Einverständnis mit dem Angeklagten wird die Anklage auf Hehlerei wegen des Ankaufs des gestohlenen Fahrrades und Diebstahl wegen des ausgebauten Schaltwerkes umgestellt. Bei der Urteilsfindung tut sich der Richter wegen der Vorstrafen schwer.
„Ich bin 13-fach vorbestraft, aber ich will nicht in den Knast“, erklärt der Angeklagte. Der Richter erinnert ihn daran, dass er hier an dieser Stelle im Jahre 2012 schon einmal etwas ratlos hinsichtlich der Bestrafung war. Damals wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und fand sich erneut im Jahre 2014 auf der Anklagebank wieder. Der Angeklagte, der eine Ausbildung zum Klempner abbrach und jetzt auf Wohnungs- und Arbeitssuche ist, sei anscheinend gegen die Normen unserer Rechtsordnung, besonders in Bezug auf Eigentum, gleichgültig, resümiert Richter Buchert.
Da sich der Angeklagte positiv präsentiert und die Taten eingeräumt habe, gibt ihm der Richter noch eine weitere Chance. Er verurteilt den Norderstedter zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten.