Norderstedt. Die Pro-Kopf-Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Norderstedt steigen um 91 Prozent. 593 Menschen müssen untergebracht werden.

523 Flüchtlinge in Norderstedt und 70 in Ellerau – 593 Menschen muss die Stadtverwaltung in diesem Jahr ein Obdach gewähren. Tendenz: steigend. Nicht anders sieht es auf der Kostenseite im Haushalt der Stadt aus.

Laut einer aktuellen Berechnung, die die Sozialdezernentin Anette Reinders in der Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag vorlegen wird, muss die Stadt jährlich 2.853.461 Euro für die Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen aufbringen. Darin enthalten sind sämtliche Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten und auch die 390.000 Euro an Miete für die Containerdörfer. Über 816 Plätze verfügt Norderstedt in den Notunterkünften der Stadt: Am Langenharmer Weg (58 Plätze), am Kiefernkamp (50), am Buchenweg (90), an der Lawaetzstraße (160), in der ehemaligen Schule Fadens Tannen (120) und im Containerdorf am Harkshörner Weg (100). Hinzu kommen acht Wohnungen an der Friedrich-Ebert-Straße, in der Feuerwache Glashütte (15) und in Hausmeister- und Lehrerwohnungen (15).

Weitere Mobilgebäude, die an der Lawaetzstraße, in der Schule Fadens Tannen und an der Stormarnstraße in Planung sind, sollen künftig 200 Menschen unterkommen. Um die stark gestiegenen Kosten wieder einzuspielen, muss die Stadt nun die Benutzungsgebühren in den Notunterkünften drastisch erhöhen. Das heißt: Waren bisher pro Kopf und Monat etwa 189 Euro fällig, so sollen vom 1. August an nun 361,85 Euro erhoben werden – eine Steigerung um 91 Prozent. „Für uns als kreisangehörige Stadt ist die Benutzungsgebühr die einzige Möglichkeit , die gestiegenen Kosten irgendwie wieder einzuspielen“, sagt Anette Reinders. „Allein für die geplanten Neubauten von Unterkünften müssen wir in den nächsten Jahren 14 Millionen Euro ausgeben.“

Norderstedt kann die Benutzungsgebühr bis an die im Sozialgesetzbuch für Norderstedt festgelegte Mietobergrenze erhöhen Derzeit liegt diese Grenze bei 433,16 Euro. Je nach Status bekommen Flüchtlinge die Kosten für Unterbringung über das Asylbewerberleistungsgesetz oder die Grundsicherung (SGB II) aus der Bundeskasse bezahlt. „Der einzelne Flüchtling erfährt in den Regel gar nicht, was die Unterbringung kostet. Und wir holen uns das Geld beim Bund zurück“, sagt Reinders. Sollten in Einzelfällen die Kosten für einen Bewohner nicht übernommen werden, sieht die Satzung eine Härtefallregelung vor. Dann übernimmt die Stadt Norderstedt die Kosten.