In einem schriftlichen Geständnis hat der 26-Jährige zugegeben, Körperteile eines seiner Opfer verzehrt zu haben. Prozessbeginn Mittwoch.
Göttingen/Bodenfelde. Der mutmaßliche Doppelmörder von Bodenfelde ist vermutlich auch ein Kannibale. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll er Körperteile eines seiner beiden toten Opfer abgebissen und aufgegessen haben. Der Sprecher des Göttinger Landgerichts, Tobias Jakubetz, bestätigte am Freitag auf dpa-Anfrage, dass der Angeklagte kannibalistische Handlungen in einem schriftlichen Geständnis eingeräumt hat. Der 26-Jährige ist angeklagt, im November vergangenen Jahres in Bodenfelde im Landkreis Northeim die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias getötet zu haben. Der Mordprozess beginnt am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Göttinger Landgerichts.
Erstes Opfer von Jan O. war die 14-jährige Nina. Laut Anklage hat er das Mädchen am 15. November 2010 in einem Fichtenwäldchen am Rand von Bodenfelde vergewaltigen wollen. Als die Schülerin sich wehrte, habe er sie gewürgt, getreten, mit einer vollen Bierflasche geschlagen und schließlich mit Messerstichen in den Hals getötet.
Im einem schriftlichen Geständnis habe der Angeklagte geschildert, wie er versucht habe, den durch Messerschnitte bereits eröffneten Hals weiter aufzubeißen, sagte Gerichtssprecher Jakubetz. Dann habe er von den Rändern der Wunde Fleischstücke abgebissen und verzehrt. Zudem habe er versucht, einen Zeh des toten Mädchens abzubeißen.
Bekannte Fälle von Kannibalismus in der Kriminalgeschichte
Fünf Tage nach dem ersten Verbrechen wurde der 13-jährige Tobias das zweite Opfer des Arbeitslosen. Nach Angaben des Landgerichts hatte der Angeklagte den Schüler zunächst für ein Mädchen gehalten. Er habe den Jungen in die Fichtenschonung gezerrt, in der die Leiche des Mädchen versteckt war. Dort soll er den Jungen ebenfalls gewürgt und vielfach mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Tobias starb an seinen schweren Verletzungen.
In den Wochen vor den Verbrechen hatte Jan O. mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Nach Verurteilung wegen einer Diebstahlsserie befand er sich zur Bewährung auf freiem Fuß. Er stand wegen eines Drogenproblems zudem kurz vor der Einweisung in eine Entziehungsklinik.
Nach einem ersten psychiatrischen Gutachten hält die Staatsanwaltschaft es nicht für ausgeschlossen, dass der Angeklagte psychisch erheblich beeinträchtigt und nur eingeschränkt steuerungsfähig ist.
Für den Prozess hat das Landgericht zunächst rund ein Dutzend Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt. Aus Justizkreisen hieß es, wegen der Grausamkeit der Verbrechen könne ein erheblicher Teil der Verhandlung möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
(dpa/abendblatt.de)