Die unendliche Geschichte um einen möglichen Abriss und Neubau des niedersächsischen Landtags ist um ein weiteres Kapitel reicher.

Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen den Abriss des denkmalgeschützten Plenarsaals abgewiesen. Geklagt hatten der Heimatbund Niedersachsen und ein Privatmann.

Das Gericht entschied, beide seien nicht berechtigt, gegen einen möglichen Abriss des Plenarsaals zu klagen. Richter Ingo Behrens erläuterte, im Denkmalschutzrecht gebe es anders als im Naturschutzrecht in Niedersachsen keine Möglichkeit für Vereine oder Verbände, gegen Entscheidungen der öffentlichen Hand zu klagen. Insofern konnte die Klage des Heimatbundes keine Chancen haben. Auch der Privatmann, ein Inhaber mehrerer denkmalgeschützter Häuser in Hannover, werde durch einen möglichen Abriss des Plenarsaals nicht in seinen Eigentumsrechten verletzt, weil sein Besitz nicht in Sichtweite des Landtags liege. Das Gericht machte darüber hinaus deutlich, dass es für eine Klage auch noch zu früh war – noch sei der Abriss nicht endgültig verbindlich beschlossen worden.

Die Landtags-Abgeordneten hatten im März vergangenen Jahres mit einer breiten Mehrheit quer durch die meisten Parteien einen Plenarsaal-Neubau nach den Plänen des aus Korea stammenden Architekten Eun Young Yi votiert. Dafür muss der derzeitige Plenarsaal von Dieter Oesterlen aus dem Jahr 1962 abgerissen werden. Dieser steht aber unter Denkmalschutz. Die Entscheidung der Politiker hatte in der Öffentlichkeit für zahlreichen Unmut gesorgt.

In jüngster Zeit gerieten die Neubaupläne allerdings vor allem aus Kostengründen wieder ins Wanken. Die Fraktionen wollen nun mit einem weiteren Gutachten erneut die genauen Ausgaben für einen Neubau klären und auch eine Sanierung erneut prüfen lassen.

Der Sieger Yi entwarf einen lichten Glasbau mit einem außen umlaufenden Säulengang – eine Art Tempel aus modernen Materialien. Yi wird sich am 2. März mit Landtagspräsident Hermann Dinkla treffen und eine Stellungnahme zu seinen Plänen abgeben. An dem Treffen nehmen auch Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) und Experten des staatlichen Baumanagements teil. Die Baukommission des Landtags will darüber hinaus die Sanierungskosten ermitteln, um entscheiden zu können, ob dies wirklich günstiger ist als ein Neubau. Experten des Finanzministeriums waren Anfang Februar in einer Risikoanalyse zu dem Schluss gekommen, dass der Bau des Entwurfs von Yi rund 65 Millionen Euro kosten werde. Der Landtag hatte aber nur maximal 45 Millionen für den Bau bewilligt.

CDU-Fraktionschef Björn Thümler bezeichnete Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro als "Schmerzgrenze". Bei solchen Bauvorhaben seien zehnprozentige Preissteigerungen völlig normal. "Wenn der Bau von Architekt Eun Young Yi deutlich teurer würde, wird man sich davon verabschieden müssen."