Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern muss die Rechnung des Besuchs von US-Präsident Bush im Jahr 2006 offenlegen.

Schwerin. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern die Rechnungen zu den Kosten des Polizeieinsatzes beim Besuch von US- Präsident George W. Bush im Jahr 2006 offenlegen muss. Zur Begründung hieß es, die Summen aus den einzelnen Ländern seien bereits nach Kleinen Anfragen im Landtag genannt geworden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu dem Gerichtsverfahren kam es, weil ein Strafgefangener aus Baden-Württemberg geklagt hatte. Der Mann berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns.

Der Kläger hatte ursprünglich ungeschwärzte Kopien der Rechnungen verlangt. Das Innenministerium verweigerte die Herausgabe bislang, weil elf Bundesländer eine Veröffentlichung generell ablehnten. Die drei Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin hatten sich damit einverstanden erklärt, die Gesamtbeträge der Kosten zu veröffentlichen. Der Richter sagte, nach einer Kleinen Anfrage im Landtag habe das Innenministerium jedoch bereits 2007 und 2008 Zahlen für die einzelnen Länder genannt, ohne dass sich diese widersetzten.

Die Kosten trug Mecklenburg-Vorpommern als Gastgeberland des Bush-Besuchs. Das Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem damaligen US-Präsidenten George W. Bush im Juli 2006 im vorpommerschen Dorf Trinwillershagen wurde wegen der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen als „teuerste Grillparty der Welt“ bezeichnet. Zur Absicherung des Bush-Besuches waren seinerzeit mehr als 12.000 Beamte aus fast allen Bundesländern eingesetzt worden. Den Angaben nach betragen die Kosten für die Polizisten aus den 14 anderen Bundesländern rund 5,7 Millionen Euro.

Laut des Urteils darf das Ministerium Informationen auf den Kopien der Rechnungen nach Ermessen schwärzen, das gilt jedoch nicht für den Gesamtbetrag. Zur Begründung hieß es, die Summen aus den einzelnen Ländern seien bereits nach Anfragen aus dem Landtag genannt geworden.