Die Regierung soll bis zur Sommerpause 2012 einen Gesetzentwurf vorlegen, damit für die Kommunalwahlen 2013 die neuen Strukturen stehen.

Kiel. Die Grünen wollen die Kommunalverwaltung in Schleswig-Holstein zügig und grundlegend neu ordnen. Demnach soll die Regierung spätestens bis zur Sommerpause 2012 einen Gesetzentwurf vorlegen, damit für die Kommunalwahlen 2013 die neuen Strukturen stehen und nicht nachgewählt werden muss. Fraktionschef Robert Habeck stellte die Landtagsinitiative am Freitag in Kiel vor. Hintergrund ist die Auflage des Landesverfassungsgerichts an das Land, die Praxis der Amtsverwaltung bis Ende 2014 zu ändern. Die Richter hatten gerügt, dass die Gemeinden immer mehr Aufgaben an die Ämter abgeben, die Amtsausschüsse aber nicht direkt von den Bürgern gewählt werden - ein Demokratiedefizit.

Aus Sicht der Grünen gibt es nur zwei sinnvolle Möglichkeiten, um keine vierte parlamentarische Ebene - nach Gemeinderat, Kreis- und Landtag- zu schaffen: Entweder die Gemeinden werden durch Zusammenschlüsse quasi zu Ämtern oder sie bleiben klein und dafür steigen die Ämter zu Kreisen auf. In ihrem Landtagsantrag legen sie sich nicht auf eine der beiden Varianten fest. Einige Ämter seien inzwischen so groß, wie Ende des 19. Jahrhunderts die Kreise waren, sagte Habeck. Das Urteil des Verfassungsgerichts sei eine große Chance, die kommunalen Strukturen umfassend neu zu ordnen.

Die ebenfalls bestehende Möglichkeit, die Aufgaben von den Ämtern zurück auf die Gemeinden zu übertragen, schließen die Grünen in ihrem Antrag an den Landtag aus. Die Koalition habe offenbar vor, eine Art Zweckverband von Ämtern zu bilden. Das gehe in die völlig falsche Richtung, sagte Habeck. Von dem einst verfolgten Modell, vier bis fünf Großkreise im Land zu schaffen, haben sich die Grünen nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Ebenso wie die schwarz-gelbe Koalition sind sie der Auffassung, dass Einsparungen, die sich aus Strukturreformen in der Kommunalverwaltung ergeben, den Kommunen zugutekommen müssen und nicht vom Land vereinnahmt werden dürfen. Berechnungen zufolge würden laut Habeck die jeweiligen Verwaltungskosten um etwa ein Viertel sinken, wenn sich vier Ämter zusammenschließen.