Der Verurteilte erhielt eine Bewährungsstrafe und muss zudem eine sexual-psychologische Therapie absolvieren.

Bad Segeberg. Wegen des verbotenen Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie hat das Amtsgericht Bad Segeberg am Montag einen 45-jährigen Angeklagten zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der kinderlose Elektriker muss zudem laut Urteil eine sexual-psychologische Therapie und eine Therapie gegen seine Alkoholsucht machen. Der Mann hatte gestanden, jahrelang kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen und weltweit verbreitet zu haben. Bei ihm wurden 2009 knapp 3000 Bild- und rund 150 Videodateien gefunden, die sexuellen Missbrauch von Mädchen im Alter von einem bis zu zehn Jahren zeigten. Der Mann nahm das Urteil an. Er sei „erleichtert, dass ich erwischt wurde“.

Der 45-Jährige gab sich vor Gericht reuig: „Ich bin mir bewusst, dass ich etwas Verbotenes machte“, sagte er. „Von allein hätte ich wohl nicht damit aufgehört. Die Anklage hat aber den Schlussstrich gezogen.“ Der Mann räumte allerdings ein, seit der Durchsuchung seiner Wohnung, bei der sein damaliger PC beschlagnahmt wurde, weiterhin pornografisches Material aus dem Internet anzusehen und herunterzuladen. Ein Filesharing-Programm nutze er jedoch nicht mehr und „besuche nur noch öffentliche Seiten“. Er berichtete weiter, dass der ermittelnde Kriminalbeamte ihn eindringlich gewarnt habe, „wer so etwas ansieht, früher oder später auch selbst Hand an Kinder legt“. Genau das soll die Therapie laut Urteil verhindern.

Der Angeklagte war ohne Anwalt erschienen und hatte sich selbst verteidigt. Dass er eine Therapie brauche, habe er „bisher nichteingesehen“, meinte er. Nun sei er aber dazu bereit. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der 45-Jährige hatte um eine milde Strafe gebeten.