Verteidiger Jost Ferlings will bis Mitte nächster Woche beim Bundesgerichtshof Revision beantragen. Soko Levke soll weiter klären, ob Hoffmann für weitere Verbrechen verantwortlich ist.

Stade. Das Urteil gegen den zweifachen Kindermörder Marc Hoffmann wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt damit zunächst in Untersuchungshaft. Hoffmanns Anwalt Jost Ferlings sagte, er werde bis Mitte nächster Woche beim Bundesgerichtshof Revision beantragen. Die Begründung könne erst folgen, wenn in einigen Wochen das schriftliche Urteil vorliegt.

Bis zur Rechtskraft des Urteils gilt Hoffmann als Untersuchungshäftling und nicht als Strafgefangener. So lange bleibt er in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg. Das Schwurgericht Stade hatte Hoffmann am Mittwoch wegen der Morde an den acht Jahre alten Kindern Levke und Felix zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

In verringerter Personalstärke setzt die Soko Levke unterdessen ihre Ermittlungen fort, um zu klären, ob Hoffmann für weitere Verbrechen in Frage kommt. Bis auf wenige Lücken habe die Polizei inzwischen ein Bewegungsbild für die vergangenen 13 Jahre im Leben des zweifachen Vaters erstellt. Seit 1992 hat Hoffmann den Führerschein. Gegenüber der Polizei hatte er eingeräumt, er sei in dieser Zeit häufig durch die Gegend gefahren, um Opfer für eine Vergewaltigung zu suchen.

Bislang hätten sich aber keine Hinweise auf weitere Taten ergeben, sagte ein Sprecher der Soko. Auch zu den sechs Morden, von denen Hoffmann einem Mithäftling berichtet haben soll, gebe es keine Spur. Anfang der Woche hatte die Polizei im nordrhein-westfälischen Schwerte ohne Ergebnis nach einer angeblich vergrabenen Frauenleiche gesucht. Die Sonderkommission soll nach Angaben des Sprechers zunächst bis Ende September weiterarbeiten. Ihr gehören Beamte aus Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen an.

Entgegen der Überzeugung des Schwurgerichts hält Ferlings seinen Mandanten für nicht schuldfähig. Ein dazu von dem Anwalt beantragtes neues Gutachten hatte das Gericht abgelehnt. Ferlings will erreichen, daß Hoffmann nicht ins Gefängnis geschickt, sondern für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen wird. Nur durch eine professionelle Betreuung sei zu erreichen, daß der 31jährige niemanden mehr gefährde, wenn er irgendwann wieder auf freien Fuß kommt.

Wenn das Urteil schriftlich vorliegt, hat Ferlings einen Monat Zeit, den Revisionsantrag zu begründen. Danach muß noch die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben. Wenn der Bundesgerichtshof die Revision zuläßt, wird das Urteil auf Formfehler im Verfahren, jedoch nicht inhaltlich überprüft.