Hambühren. 1981 wurde die 17-Jährige ermordet. Es gibt neue Beweise, aber keinen neuen Prozess. Der Vater sammelt im Netz Unterschriften.

Hans von Möhlmann gibt nicht auf. Nachdem das Landgericht Lüneburg im September die Klage des Vaters der 1989 ermordeten 17-jährigen Frederike auf Schmerzensgeld abgelehnt hat, hat von Möhlmann die Petition "Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter #Frederike: Der Mord muss gesühnt werden" auf change.org gestartet. Ziel der Kampagne: von Möhlmann möchte 100.000 Unterschriften sammeln, um dann die Petition an Bundesjustiziminister Heiko Maas zu übergeben. Der Vater will erreichen, dass Strafverfahren wieder eröffnet werden können, wenn neue wissenschaftlche Beweise vorliegen.

Der Appell hat bereits mehr als 88.700 Unterstützer

Mit dem Rechtsanwalt Wolfram Schädler kämpft Hans von Möhlmann insbesondere für die Wiederaufnahme des Verfahrens um den brutalen Mord an seiner Tochter. Mitte Juli hat er die Petition ins Netz gestellt und gefordert, die Rechtslage zu überdenken und zu diskutieren. Erdrückende neue Beweismittel müssten berücksichtigt werden, fordert von Möhlmann.

Der Appell hatte am Freitagmittag 88.761 Unterstützer. „Deshalb fordere ich Justizminister Heiko Maas auf, Paragraf 362 der Strafprozessordnung zu ergänzen“, heißt es da. „Es muss möglich sein, ein Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue, vom Bundesgerichtshof anerkannte wissenschaftliche Methoden einen freigesprochenen Täter überführen.“

Hans von Möhlmann hatte bereits eine Zivilklage auf Schmerzensgeld im Fall seiner ermordeten Tochter angestrengt, um so viele Menschen auf den ungesühnten Mord aufmerksam zu machen. Das Landgericht Lüneburg lehnte die Klage im September ab. Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer.

Die grausame Tat bleibt bis heute ungesühnt

Auch im Zivilprozess um den grausamen Mord an der 17-Jährigen vor mehr als drei Jahrzehnten ist die Tat ungesühnt geblieben.

Die junge Frau war 1981 nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Ein heute 56-Jähriger wurde 1983 freigesprochen. LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht. Das geschah jedoch bislang nicht.

Die 17-jährige Frederike aus Hambühren war am 4. November 1981 bei Celle vergewaltigt und erstochen worden, die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Chorprobe als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Grausam zugerichtet wurde die Tote in einem Waldstück unweit ihres Heimatortes gefunden. Mehr als 30 Jahre später konnten Experten des Landeskriminalamtes in Hannover dann 2012 mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die einen mittlerweile 56-Jährigen schwer belasten sollen. Weil der aber in dem Mordfall bereits 1983 freigesprochen wurde, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nur möglich, falls der Mann gesteht - neue Beweise sind kein Grund.

Eine am 1. Juli 1982 vom Landgericht Lüneburg verhängte lebenslange Freiheitsstrafe hob der Bundesgerichtshof im Januar 1983 auf. Am 13. Mai 1983 spricht das Landgericht Stade den aus der Türkei stammenden Mann frei, die 2. Schwurgerichtskammer hält die Indizien - Reifenspuren und Textilfasern - für nicht ausreichend.

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