Lüneburg . Landgericht Lüneburg hat Klage des Vaters auf Schmerzensgeld abgelehnt. 1981 wurde Frederike ermordet. Es gibt neues Beweismaterial.

Auch im Zivilprozess um den grausamen Mord an einer 17-Jährigen vor mehr als drei Jahrzehnten ist die Tat ungesühnt geblieben.

Das Landgericht Lüneburg lehnte eine Klage des Vaters der 17-jährigen Frederike auf Schmerzensgeld ab. Das wurde am Mittwoch verkündet. Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer.

Die junge Frau war 1981 nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Ein heute 56-Jähriger wurde 1983 freigesprochen. LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht. Das geschah jedoch bislang nicht.

Die 17-jährige Frederike aus Hambühren war am 4. November 1981 bei Celle vergewaltigt und erstochen worden, die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Chorprobe als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Grausam zugerichtet wurde die Tote in einem Waldstück unweit ihres Heimatortes gefunden. Mehr als 30 Jahre später konnten Experten des Landeskriminalamtes in Hannover dann 2012 mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die einen mittlerweile 56-Jährigen schwer belasten sollen. Weil der aber in dem Mordfall bereits 1983 freigesprochen wurde, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nur möglich, falls der Mann gesteht - neue Beweise sind kein Grund.

Der Vater will mit der Klage auf den Mordfall aufmerksam machen

Frederikes Vater Hans von Möhlmann wollte mit der Zivilklage auf den ungesühnten Tod der Tochter aufmerksam machen und den Tatverdächtigen dazu auffordern, etwas zu den Vorwürfen zu sagen. „Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft“, sagte der frühere Sozialarbeiter im Mai.

Eine am 1. Juli 1982 vom Landgericht Lüneburg verhängte lebenslange Freiheitsstrafe hob der Bundesgerichtshof im Januar 1983 auf. Am 13. Mai 1983 spricht das Landgericht Stade den aus der Türkei stammenden Mann frei, die 2. Schwurgerichtskammer hält die Indizien - Reifenspuren und Textilfasern - für nicht ausreichend.

Der Appell hat bereits 35.000 Unterstützer

Hans von Möhlmann kämpft dennoch gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfram Schädler für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Mitte Juli hat er eine Petition ins Netz gestellt, die Rechtslage zu überdenken und zu diskutieren. Erdrückende neue Beweismittel müssten berücksichtigt werden, fordert Möhlmann unter dem Motto „Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike: Der Mord muss gesühnt werden können“.

Der Appell hat bereits rund 35.000 Unterstützer. „Deshalb fordere ich Justizminister Heiko Maas auf, Paragraf 362 der Strafprozessordnung zu ergänzen“, heißt es da. „Es muss möglich sein, ein Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue, vom Bundesgerichtshof anerkannte wissenschaftliche Methoden einen freigesprochenen Täter überführen.“

Der Freispruch ist unverändert gültig

Matthias Waldraff hat beantragt, die Klage abzuweisen, er ist der Rechtsanwalt des 56-Jährigen. Die Ansprüche seien verjährt, argumentiert Waldraff. Der Freispruch sei zudem unverändert gültig, betont er. „Auch wenn das an alle Beteiligten emotional höchste Ansprüche stellt, so müssen wir dennoch gewährleisten, dass derjenige, der sich zu seinen Gunsten auf eine aktuell bestehende Rechtslage beruft, nicht geächtet wird“, erklärte der Jurist. „Das gilt auch für seine Familie.“

Waldraff verwies darauf, dass es sich bei der DNA-Spur nur um einen neuen Verdacht handele.