Lüneburg . 1981 wurde die 17-jährige Frederike ermordet. Es gibt neues Beweismaterial, aber keinen neuen Prozess. Jetzt klagte der Vater.

Im Zivilprozess um den ungesühnten Mord an einer 17-Jährigen vor fast 35 Jahren wird die Klage auf Schmerzensgeld nach Auffassung des Anwalts des Beklagten wohl abgelehnt.

Die Richterin halte die Ansprüche des Vaters der Toten auf ein Schmerzensgeld für verjährt, erklärte Anwalt Matthias Waldraff am Mittwoch in Lüneburg. Das sei in der Verhandlung sehr deutlich zum Ausdruck gekommen.

Das Landgericht wird die endgültige Entscheidung Anfang September bekanntgeben. "Ich glaube nicht, dass das Gericht seine Auffassung bis dahin noch ändern wird", sagte Waldraff. Der beklagte 56-Jährige erschien selbst nicht vor Gericht.

Der ungesühnte Mord an einer Schülerin vor mehr als drei Jahrzehnten beschäftigte das Landgericht Lüneburg am Mittwochvormiitag. Dabei ging es um die Forderung des Vaters nach Schmerzensgeld gehen. In einem Zivilprozess forderte der Mann für die erlittenen physischen und psychischen Leiden zunächst 7000 Euro.

Die 17-jährige Frederike aus Hambühren war am 4. November 1981 bei Celle vergewaltigt und erstochen worden, die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Chorprobe als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Grausam zugerichtet wurde die Tote in einem Waldstück unweit ihres Heimatortes gefunden. Mehr als 30 Jahre später konnten Experten des Landeskriminalamtes in Hannover dann 2012 mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die einen mittlerweile 56-Jährigen schwer belasten sollen. Weil der aber in dem Mordfall bereits 1983 freigesprochen wurde, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nur möglich, falls der Mann gesteht - neue Beweise sind kein Grund.

Der Vater will mit der Klage auf den Mordfall aufmerksam machen

Frederikes Vater Hans von Möhlmann will mit der Zivilklage auf den ungesühnten Tod der Tochter aufmerksam machen und den Tatverdächtigen dazu auffordern, etwas zu den Vorwürfen zu sagen. „Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft“, sagte der frühere Sozialarbeiter im Mai.

Eine am 1. Juli 1982 vom Landgericht Lüneburg verhängte lebenslange Freiheitsstrafe hob der Bundesgerichtshof im Januar 1983 auf. Am 13. Mai 1983 spricht das Landgericht Stade den aus der Türkei stammenden Mann frei, die 2. Schwurgerichtskammer hält die Indizien - Reifenspuren und Textilfasern - für nicht ausreichend.

Der Appell hat bereits 35.000 Unterstützer

Hans von Möhlmann kämpft dennoch gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfram Schädler für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Mitte Juli hat er eine Petition ins Netz gestellt, die Rechtslage zu überdenken und zu diskutieren. Erdrückende neue Beweismittel müssten berücksichtigt werden, fordert Möhlmann unter dem Motto „Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike: Der Mord muss gesühnt werden können“.

Der Appell hat bereits rund 35.000 Unterstützer. „Deshalb fordere ich Justizminister Heiko Maas auf, Paragraf 362 der Strafprozessordnung zu ergänzen“, heißt es da. „Es muss möglich sein, ein Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue, vom Bundesgerichtshof anerkannte wissenschaftliche Methoden einen freigesprochenen Täter überführen.“

Der Freispruch ist unverändert gültig

„Wir argumentieren vor dem Landgericht Lüneburg damit, dass der Fall nicht verjährt ist“, erklärte Wolfram Schädler. „Mein Mandant hatte nie die Gelegenheit, seinen Anspruch zu stellen, bevor er verjährt war.“ Der Täter sei ihm nicht bekannt gewesen. Mord verjähre nie, betonte Schädler, ein Anspruch auf Schadenersatz aber nach 30 Jahren.

Matthias Waldraff hat beantragt, die Klage abzuweisen, er ist der Rechtsanwalt des 56-Jährigen. Die Ansprüche seien verjährt, argumentiert Waldraff. Der Freispruch sei zudem unverändert gültig, betont er. „Auch wenn das an alle Beteiligten emotional höchste Ansprüche stellt, so müssen wir dennoch gewährleisten, dass derjenige, der sich zu seinen Gunsten auf eine aktuell bestehende Rechtslage beruft, nicht geächtet wird“, erklärte der Jurist. „Das gilt auch für seine Familie.“ Waldraff verwies darauf, dass es sich bei der DNA-Spur nur um einen neuen Verdacht handele.