DNA-Spuren: Genetischer Fingerabdruck überführte 41jährigen Tierheim-Mitarbeiter. Hans-Jürgen G. soll die Küchenhilfe 1985 nach einer Vergewaltigung mit einem Kabel erdrosselt haben.

Mehr als 20 Jahre lang blieb der Mord ungesühnt. Die Leiche der Küchenhilfe Antonie Scharringhausen, damals 40 Jahre alt, war am 4. August 1985 halbnackt in ihrer Wohnung in Fuhlsbüttel gefunden worden. Die Kripo ermittelte damals, daß ein Mann sie vergewaltigt, mit einer vollen Weinflasche niedergeschlagen und dann mit dem Telefonkabel erdrosselt hatte. Doch wer war der Mörder? Der Verdacht fiel auf einen flüchtigen Bekannten - doch die Kripo konnte ihm nichts nachweisen. Bis jetzt.

"Guten Morgen, Kriminalpolizei. Wir haben einen Haftbefehl gegen Sie. Wegen Mordes." Am Dienstag haben Personenfahnder Hans-Jürgen G. (41) an dessen Arbeitsplatz in einem Tierheim in Henstedt-Ulzburg überrascht. Hintergrund: Mordermittler hatten noch einmal Spurenträger vom Tatort mit den Daten aus der DNA-Kartei der Polizei verglichen - und einen Volltreffer gelandet. Der genetische Fingerabdruck paßte zu Hans-Jürgen G., der wegen diverser Straftaten polizeibekannt ist.

Hans-Jürgen G., der zur Tatzeit 21 Jahre alt war, bestreitet alles. Doch die Ermittlungen der Kripo ergaben: Er ist offenbar der Mann, der Antonie Scharringhausen das Leben nahm. Sperma- und andere Spuren vom Tatort stammen von ihm. Damals hatte G. ganz in der Nähe der Wohnung des Opfers am Fuhlsbütteler Damm gelebt.

Die Ermittler rekonstruierten: Wenige Wochen vor der Tat, am 3. August 1985, lernten sich Hans-Jürgen G. und die lebenslustige Antonie Scharringhausen, die aus Bayern stammte, in einer griechischen Kneipe in Fuhlsbüttel kennen. Dort hatte G. ihr Geld, 300 Mark, aus der Handtasche gestohlen. Antonie Scharringhausen zeigte die Tat an.

Am Morgen des 4. August 1985 fand eine Bekannte die Leiche von Antonie Scharringhausen. Die Küchenhilfe, die in einer Kantine in der Innenstadt arbeitete, war vergewaltigt worden, in der Wohnung waren die Schränke durchwühlt. Hatte die Frau sich am Tatabend noch einmal mit Hans-Jürgen G. getroffen, obwohl sie ja eigentlich mit ihm seit dem Diebstahl zerstritten war? Das war mehr als zwei Jahrzehnte die zentrale Frage, die ungeklärt blieb.

Fest steht: Sie muß ihren Mörder selbst in ihre Wohnung gelassen haben, er hatte sich nicht mit Gewalt Zutritt verschafft.

Die Mordkommision ist sich sicher: Mit G. hat sie den Mann, der die Küchenhilfe ermordete. Der genetische Fingerabdruck des Mannes wurde erst in diesem Jahr in die Datei aufgenommen - weil er im Vollrausch eine schwere Körperverletzung begangen hatte. Der Arbeitslose, der im Tierheim einen Ein-Euro-Job hatte, ist zudem wegen Betrugs, Diebstahls Urkundenfälschung, Bedrohung, Nötigung und Drogendelikten aktenkundig.