Der “Maskenmann“ soll drei kleine Jungen ermordet und sich an zahlreichen sexuell vergangen haben. Nebenkläger fordern die Höchststrafe.

Stade. Die Nebenkläger haben am Montag im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. die Höchststrafe gefordert. Damit schlossen sie sich in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft an, die am letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stade auf lebenslange Haft sowie Sicherungsverwahrung plädiert hatte. "Der Angeklagte wird auch mit 65, 70 oder 80 Jahren noch in der Lage sein, einem Kind den Hals zuzudrücken“, sagte der Vater eines der getöteten Jungen nach Angaben einer Gerichtssprecherin.

Die Verteidigung beantragte, dass das Protokoll des Polizeiverhörs von Martin N. verlesen werden sollte. Während des Verhörs hatte er die drei Morde und mehrere Missbrauchsfälle gestanden. Die Kammer sollte noch am Montag entscheiden, ob sie wieder in die Beweisaufnahme eintreten wird.

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Der aus Bremen stammende Pädagoge Martin N. soll nachts mit einer schwarzen Sturmhaube getarnt in Häuser, Zeltlager und Ferienheime eingestiegen sein, um sich an kleinen Jungen zu vergehen. Drei von ihnen entführte und tötet er, wie er gestanden hat. Jahrelang suchte die Polizei vergeblich nach dem als "Maskenmann“ bekanntgewordenen Serientäter. Im vergangenen April schnappte sie ihn in Hamburg. (dpa)