Wentorf. Einer Familie aus dem Irak wird eine Waschmaschine in ihrer Unterkunft verwehrt. Müssen sie klagen? So argumentiert die Gemeinde.
Wenn Kinder mit sieben Jahren noch ins Bett nässen, können traumatische Erlebnisse die Ursache sein. Leicht waren die ersten sieben Jahre des irakischen Jungen, der mit seinen Eltern und seinen beiden Geschwistern in einer Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft am Südring in Wentorf lebt, sicher nicht. Zu ihrem eigenen Schutz soll die Familie anonym bleiben.
Nach der Flucht aus dem Irak lebte sie einige Zeit in Schweden und kam dann im Frühjahr nach Wentorf. „Die Heimat zu verlieren, ist schwer“, weiß Renate Binder vom Runden Tisch Asyl Wentorf (RTAW). Sie und neun weitere ehrenamtliche Helfer haben sich der Familie angenommen und wollen sie unterstützen – wie die anderen etwa 120 Flüchtlinge in den beiden Unterkünften an der Schanze und am Südring.
Seit Jahren sind sie für die Flüchtlinge da, helfen bei Behördengängen, geben Deutschunterricht, greifen bei der besonders schwierigen Wohnungssuche unter die Arme, organisieren Aushilfsjobs, vermitteln den Flüchtlingen das Gefühl, willkommen zu sein und helfen, wenn Not am Mann ist.
Der Runde Tisch Asyl Wentorf möchte helfen – doch die Hausordnung verbietet es
Im konkreten Fall der irakischen Familie würden sie gern eine Waschmaschine kaufen und die Kosten für den Anschluss übernehmen. Das dafür nötige Geld haben sie aus Spenden zusammen.
Die Familie lebt in einer 70-Quadratmeter großen Wohnung in 2,5-Zimmern, hat eine eigene Küche und Bad. Ein Waschmaschinenanschluss ist vorhanden. Momentan wäscht die Mutter die Bettlaken im Waschbecken per Hand. „Ihre Haut ist schon ganz rissig“, weiß Birgit Helms vom RTAW.
Dennoch hat die Gemeinde das Aufstellen einer Waschmaschine abgelehnt, da die Hausordnung und Satzung über die Benutzung der Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft der Gemeinde das Aufstellen einer Maschine nicht erlaubt. Bei den Unterkünften handelt es sich um „eine öffentlichrechtliche Unterbringung und nicht um ein Mietverhältnis. Laut der Hausordnung sei es verboten, Um-, An- und Einbauten sowie Installationen in den Unterkünften vorzunehmen“, heißt es in einem Schreiben an den Runden Tisch Asyl, das Bürgermeister Dirk Petersen der Redaktion zur Verfügung gestellt hat. Der Runde Tisch Asyl hatte zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet. Das Verhältnis zwischen Gemeinde und Ehrenamtlichen ist zerrüttet.
Drei Gemeinschaftsmaschinen stehen zur Verfügung – gegen Bezahlung
Die 80 Flüchtlinge, die am Südring in einem Container und zwei festen Häusern leben – der Großteil davon sind alleinstehende Männer –, können ihre Wäsche in drei Gemeinschaftsmaschinen waschen. Um die Maschinen zu benutzen, brauchen die Bewohner einen Chip, den sie für einen Euro im Rathaus erwerben können. Den Weg und die Kosten will die Mutter des Jungen sparen.
Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewohner spreche gegen eine eigene Maschine, so Petersen. „Dieses Argument verstehen wir nicht“, sagt Wulf Kühne vom RTAW. „Schließlich gibt es ja bereits in zwei von vier Wohnungen eine.“ Darauf hingewiesen hat die Gemeinde angekündigt, diese auch abschalten zu wollen.
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Helfer aus Wentorf hoffen noch auf eine Ausnahmegenehmigung
„Gleichbehandlung gibt es generell bei Flüchtlingsunterkünften nicht. Die einen sind weit ab vom Schuss und das nächste Geschäft Kilometer entfernt, die anderen – haben den Aldi gleich gegenüber“, sagt Kühne. Der pensionierte Lehrer, der Deutschkurse für Flüchtlinge an der Volkshochschule gibt, plädiert dafür, „Flüchtlinge wie Menschen zu behandeln und Ausnahmen pragmatisch zuzulassen“.
Die Mitglieder des Runden Tischs Asyl überlegen, gegen die Gemeinde zu klagen. Die Klage selbst müsste die betroffene Familie einreichen. „Ich glaube nicht, dass sie den Mut aufbringen“, sagt Renate Binder. „Die Angst, dass sie ihre Unterkunft verlieren, ist groß. Schließlich haben sie keinen Kündigungsschutz.“