Schwarzenbek/Büchen. Nur bis Oktober haben Städte und Gemeinden Zeit, Geld in Kiel zu beantragen. Doch der enge Zeitrahmen ist nur ein Problem.

8,5 Millionen Euro Fördergeld stellt die Kieler Landesregierung Gemeinden, Städten und Kreisen für den Aus- und Neubau von Feuerwehrgerätehäusern und Fahrzeughallen in Aussicht. Doch die Ankündigung von Landesinnenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verpufft im Kreis Herzogtum Lauenburg weitgehend. Trotz unterschiedlicher Projekte und Vorhaben – die Förderbedingungen wollen einfach nicht zu aktuellen Planungen passen.

Schwarzenbek oder die Feuerwache Büchen werden davon nicht profitieren. Und ob Geld in die geplante umfassende Erneuerung der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Elmenhorst fließen wird, ist höchst zweifelhaft. Ein Problem: Die Kommunen sollen von sofort an bis Ende Oktober entsprechende Förderanträge stellen.

Feuerwehr-Förderung erreicht Kommunen nicht

„Wir haben die Chancen auf Förderung gleich geprüft“, bestätigt Uwe Möller, Bürgermeister von Büchen. Doch in der 6500-Einwohner-Gemeinde sei der geplante und aktuell auf fast vier Millionen Euro taxierte Ausbau der Feuerwehr bereits zu weit gediehen. „Eine Förderung wäre nur vor Auftragserteilung möglich gewesen. Doch wir können deswegen ja nicht das vorgeschriebene Verfahren für Ausschreibungen und Auftragsvergabe einfach stoppen.“

Hinzu komme ein Umstand, der angesichts des knappen Zeitrahmens zusätzlich Probleme bereitet. Möller: „Aus dem Ministerium bekamen wir die Auskunft, es gibt noch keine Antragsformulare.“

Zum Start fehlen Antragsformulare für Fördergeld

Schwarzenbeks Bauamtsleiter weiß ebenfalls bereits, dass seine Stadt nicht zum Zuge kommen wird. Auch der geplante Neubau der Schwarzenbeker Feuerwache „passt nicht in das Förderszenario“, sagt Ralf Hinzmann. Im Gegensatz zu Büchen sind die Schwarzenbeker mit ihren Planungen noch nicht weit genug, um Fördergeld beantragen zu können. Die Stadt plant mehrere Millionenprojekte gleichzeitig.

Bauamtsleiter Ralf Hinzmann: Um Fördergeld einwerben zu können, wäre es am besten, diverse Planungen fertig in der Schublade zu haben. Doch abgesehen von den notwendigen Planungskapazitäten und den Kosten besteht die Gefahr, dass solche Vorratspläne in wenigen Jahren von der aktuellen Entwicklungen überholt sind.
Bauamtsleiter Ralf Hinzmann: Um Fördergeld einwerben zu können, wäre es am besten, diverse Planungen fertig in der Schublade zu haben. Doch abgesehen von den notwendigen Planungskapazitäten und den Kosten besteht die Gefahr, dass solche Vorratspläne in wenigen Jahren von der aktuellen Entwicklungen überholt sind. © BGZ | privat

Doch die Probleme reichen weit über den engen Zeitrahmen hinaus. „Viele Programme sind so ausgelegt, dass das Vorhaben nicht ausgeschrieben oder gar Aufträge erteilt sein dürfen, bis ein Förderantrag gestellt werden kann“, bedauert Hinzmann.

Spielregeln gehen an den Realitäten vorbei

Zugleich werde aber für die Entscheidung über einen Förderantrag vorausgesetzt, dass eine Feinplanung für das jeweilige Projekt vorliege, weiß auch Hinzmanns Büchener Amtskollege Michael Kraus. Die wiederum steht jedoch häufig erst am Ende von Ausschreibungen und Auftragsvergaben, etwa für die Projektplanung.

Auch Kraus bedauert den „aktuell schmalen Planungsraum. Wir waren zu schnell, um noch eine Chance auf Geld aus diesem Fördertopf zu haben.“ Die Landesförderung ist angesichts der Millionen-Kosten für runderneuerte oder neue Feuerwehrhäuser zudem sehr übersichtlich: Sie beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten – allerdings maximal nur 300 000 Euro.

Maximale Fördersumme beträgt 300 000 Euro je Projekt

In Einzelfällen werden Förderprogramme jedoch tatsächlich in einer Form ausgeschrieben, die auf die Zeitabläufe und Planungsrealitäten in den Kommunen Rücksicht nimmt: Zweistufige Verfahren sehen als ersten Schritt eine Anmeldung vor, erst im zweiten Schritt wird dann eine später vorliegende Feinplanung geprüft, so Hinzmann.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg will dennoch versuchen, über einen externen Projektsteuerer Fördergeld aus dem Landestopf für die Feuerwehrtechnischen Zentrale Elmenhorst einzuwerben, teilt Kreissprecher Tobias Frohnert mit. Wie weit dies für dieses auf gut zehn Millionen Euro taxierte Projekt möglich ist, das über ein Feuerwehrgerätehaus deutlich hinausgeht, muss sich zeigen. Zweiter Knackpunkt ist die Beauftragung des Projektsteuerers.

Schwarzenbek bringt Bebauungsplan auf den Weg

In Schwarzenbek wird aktuell daran gearbeitet, den Bebauungsplan für den Neubau der Feuerwehr zu ändern. Ende September könnte dieser Schritt politisch auf den Weg gebracht werden. Ein neuer Kreisverkehr im Verlauf der Lauenburger Straße soll 2024 realisiert werden, um die Feuerwache so anzubinden, dass Retter sie ohne Zeitverzug erreichen und die Einsatzfahrzeuge sich gut einfädeln können.

Wann der Bau der neuen Feuerwache beginnt, ist noch nicht geklärt. „Bevor die Politik darüber entscheidet, wird sie einen genauen Blick auf Schwarzenbeks aktuelle Finanzlage werfen“, ahnt Hinzmann.

In Büchen haben Vorarbeiten begonnen

In Büchen haben die Vorarbeiten für die Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Feuerwehr bereits begonnen. Die zuletzt auf 4,1 Millionen Euro geschätzten Kosten sind in der Ausschreibung nicht gestiegen, sondern sogar leicht unterschritten worden. Sie liegen derzeit bei 3,9 Millionen Euro.

Mussten in den vergangenen Jahren Ausschreibungen wiederholt oder Projekte gar gestoppt werden, ist das Interesse besonders von Rohbauern und Hochbaufirmen deutlich gestiegen, bestätigt Michael Kraus. Die abgekühlte Baukonjunktur schlägt sich nicht nur in stabilen oder leicht sinkenden Preisen nieder: „Es gibt wieder mehr Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.“

Kommentar: Unterstützung taugt nicht für Tricksereien

In großer Regelmäßigkeit häufen sich Meldungen, vom Staat bereitgestellte Fördermilliarden würden nicht abgerufen. Häufig, wenn nur unterschwellig, mit dem Vorwurf, so dringend sei Unterstützung wohl nicht gewesen

Wer genauer hinschaut, erkennt, dass Ursache und Wirkung anders verteilt sind. Beispiele sind etwa die Unterstützung für energetische Gebäudesanierung oder Fördermilliarden für Unternehmen oder Selbstständige in der Corona-Pandemie. Immer wieder behaupten böse Zungen, Regelungen würden absichtlich so gestaltet, dass kaum jemand in der Genuss der Förderung kommt.

In manche fällen liegt solcher Verdacht nah. Wer unter der Überschrift Klimaschutz Fassadendämmung nur unterstützt, wenn sie absolute Höchstwerte erreicht, kann kaum geltend machen, er wolle viel für den Schutz der Umwelt erreichen. Eine ungedämmte Fassade, die nur so gut gedämmt wird, wie es sinnvoll ist, spart ein Vielfaches an CO2 ein gegenüber einer neueren, die mit Zusatzdämmung den Ausstoß um weitere zehn Prozent reduziert. Und wer in der Corona-Pandemie finanzielle Hilfe Unterstützung so strukturiert, dass Betroffene schließlich mit Rückforderungen in den Ruin getrieben werden, darf sich nicht wundern, dass die Kritik Schreibtischtäter oder Taschenspieler lautet.