Schwarzenbek. Lohnen sich kleine Photovoltaikanlagen? Auch für Mieter? Über die neue Förderung durch das Land gehen die Meinungen weit auseinander.
Wer etwas für den Klimaschutz tun und den eigenen Geldbeutel schonen möchte, hat künftig auch als Mieter die Möglichkeit dazu. „Balkonkraftwerke“ sind künftig förderfähig, für Hauseigentümer und Mieter. Kommenden Montag, 16. Januar, startet im nördlichsten Bundesland ein Programm, mit dem kleine Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung und Heizungssysteme auf Grundlage erneuerbarer Energien vom Land bezuschusst werden. Die Ideen fallen bei vielen Bürgern auf fruchtbaren Boden.
So sind allein bei der Schleswig Holstein Netz AG vergangenes Jahr 1098 sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 0,72 Megawatt (MW) angemeldet worden – mehr als dreimal so viel wie im Jahr 2021. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) meldet jedoch Zweifel an, warnt vor negativen Folgen für Mieter.
Verband der Wohnungsunternehmen sieht Balkonkraftwerke kritisch
„Balkonkraftwerke sind teuer. Abgesehen davon, dass so eine Anlage allein rasch 800 und mehr Euro kostet, sind bei einer Installation einige wichtige Dinge zu beachten, die das Ganze noch teurer machen. Sie amortisieren sich – wenn überhaupt – erst nach vielen Jahren, sind unwirtschaftlich“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. Der Sozialdemokrat war von 2012 bis 2014 Innenminister im Kabinett von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).
Deutsche Regeln machen Balkonkraftwerke teuer
Balkonkraftwerke dürfen in Deutschland, anders etwa als in Österreich und der Schweiz, tatsächlich nur an spezielle Steckdosen angeschlossen werden. Richtig teuer kann es werden, wenn bei der Anbringung der Anlage die Gebäude-Fassade und Dämmung beschädigt werden, warnt Breitner. Reparatur oder Rückbaukosten können die Mieter teuer zu stehen kommen. Tatsächlich ist klar geregelt, dass Mieter die Zustimmung des Eigentümers benötigen, bevor sie ein Balkonkraftwerk anbringen dürfen.
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„Es wäre dem Klimaschutz mehr förderlich, wenn das Kieler Umweltministerium mit der Wohnungswirtschaft eine Förderung für wirklich sinnvoll Projekte entwickelt“, wirbt Breitner für ein Umsteuern der Förderung. „Quartierslösungen können mit sinnvoll eingesetzten Fördermitteln einen große Einspareffekt hervorrufen.“
Landesregierung wirbt für rege Nutzung von Photovoltaikanlagen
Allerdings sehen Vertreter der Regierungsparteien im Land wie Andrea Tschacher aus Aumühle und Rasmus Vöge (Mölln, beide CDU) das neue Programm als Beitrag zu mehr Klimaschutz und Energieeinsparung durchaus positiv. „Die Förderung läuft bis zum Jahr 2026 und hat das Ziel, die Abhängigkeit privater Haushalte von fossilen Brennstoffen weiter zu reduzieren“, sagt Tschacher.
„Nicht nur Eigentümer von Haushalten, sondern auch Mieter können Anträge stellen. Dazu benötigen sie lediglich die Einverständniserklärung des Vermieters“, erläutert Rasmus Vöge (CDU).
Info-Veranstaltungen zu neuen Möglichkeiten für mehr Klimaschutz
Was geht und was nicht, verrät der Ortsverband der Grünen in Lauenburg am Montag, 16. Januar, in einer Informationsveranstaltung. Los geht es um 19 Uhr in der Heinrich-Osterwold-Halle (Elbstraße 145a). Der grüne Landtagsabgeordnete Oliver Brandt wird das Landesprogramm erläutern. „Insgesamt 75 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um die Voraussetzungen für mehr Energieunabhängigkeit von privaten Haushalten zu schaffen“, sagt er.
Zu einem weiteren Infoabend lädt die Lauenburger Wählergemeinschaft (LWG) für Sonnabend, 28. Januar, 10 Uhr, ins Haus der Begegnung (Fürstengarten 29) ein. Der Klimaschutzbeauftragte Ralf Monecke, Vertreter der Versorgungsbetriebe Elbe sowie aus Unternehmen für Solartechnik informieren über Förderrichtlinien und technische Möglichkeiten. Eine Anmeldung nicht erforderlich.
Das sieht die Neuregelung zur geänderten Förderkulisse vor
Das sagt die Neuregelung: Photovoltaik-Balkonanlagen werden mit bis zu 200 Euro gefördert. Der erforderliche Wechselrichter für die Einspeisung des Stroms ins Hausnetz muss eine Mindestleistung von 250 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt aufweisen. Gefördert werden vom Land auch Heizungssysteme wie Wärmepumpen mit bis zu 2000 Euro, Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro, Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro und der Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro.
Die Förderquote beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de).