Lütau. Eine Bürgerinitiative ist jahrelang gegen den Ausbau Sturm gelaufen. Nun ist der Protest möglicherweise umsonst gewesen.
War der jahrelange Protest der Bürgerinitiative umsonst? Am kommenden Donnerstag, 29. August, berät die Gemeindevertretung Lütau über den Abschluss städtebaulicher Verträge mit der Elbewindparkprojekt GmbH sowie der WKN AG Husum. Inhalt der geplanten Vereinbarungen: Die Gemeinden Lütau und Basedow gestatten den beiden Unternehmen die Errichtung von elf Windkraftanlagen mit einer maximalen Anlagenhöhe von 180 Metern. Damit verringert sich die Anzahl der Anlagen um vier – die werden jedoch deutlich höher als die bisherigen 100 Meter hohen Windräder.
Im März 2015 hatten Lütaus Einwohner Klartext geredet: Per Bürgerentscheid sprachen sie sich mehrheitlich dafür aus, in ihrer Gemeinde Windkraftanlagen nur bis zu 100 Metern Gesamthöhe zu akzeptieren. Außerdem dürfe der Abstand zu bebautem Gebiet nicht weniger als 1000 Meter betragen.
Windpark in Lütau: Gemeinde will städtebaulichen Vertrag beraten
Seit Jahren lag die Windenergieplanung des Landes auf Eis, doch dann wurde das Thema wieder aktuell. Nach der Landtagswahl 2017 hatte die neue Jamaika-Regierung die bis dato vorliegenden Entwürfe überprüfen lassen. Neue Vorgaben waren vor allem größere Abstände zu Wohngebäuden. Das Ergebnis war eine sogenannte „Gebietskulisse“ mit Flächen, auf denen Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Und damit war nun auch der Standort Lütau/Basedow wieder im Spiel: mit Windrädern, die bis zu 180 Meter hoch sein könnten.
Bürgerinitiative fürchtet Wertminderung der Grundstücke
Die Bürgerinitiative um Sprecher Herbert Düssler aus Lütau lief dagegen Sturm. „Ich habe nichts gegen den bestehenden Windpark, aber nicht höher als 100 Meter. Die Lütauer Bürger haben davon nur Nachteile: Wertminderung der Häuser, Belästigung durch Geräusche und Blinklichter“, sagte Düssler schon vor vier Jahren gegenüber unserer Zeitung. Er macht keinen Hehl daraus, dass er den Ausbau der Windparks für ein „Desaster“ hält. „Seit Frühjahr 2017 stehen viele Windräder still. Sie werden per Knopfdruck angehalten. Nicht, weil sie gerade gewartet werden, sondern weil zu viel Strom im Netz ist“, habe er in Erfahrung gebracht. Und das käme die Verbraucher teuer zu stehen.
Städtebaulicher Vertrag soll Gemeinden von Kosten frei halten
Tatsächlich hat Strom aus Windkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz einen Einspeisevorrang. Die Betreiber der Windräder erhalten für ihren Strom einen Festpreis, egal, ob im Netz dafür gerade Platz ist oder nicht. Auf der Webseite der Bürgerinitiative ist von „Wegwerfstrom“ die Rede.
Die Gemeinde will sich mit den städtebaulichen Verträgen gegen jegliche Risiken absichern. „Die Gemeinde Lütau wird mit Abschluss des Vertrages von jedweden Kosten, die im Zusammenhang mit den Änderungsverfahren für F-und B-Plan entstehen, frei gehalten“, heißt es in dem Entwurf. Eine Bankbürgschaft soll außerdem sicherstellen, dass die Gemeinde bei Aufgabe der Betriebes nicht auf den Rückbaukosten sitzen bleibt.
Die Sitzung der Gemeindevertretung beginnt um 19.30 Uhr im Gasthof Basedau, Alte Salzstraße 16.