Schwarzenbek/Lauenburg. Mangel an Hundeauslaufflächen und Leinenzwang. Hundehalter fragt: „Wie geht das mit artgerechter Tierhaltung zusammen?“
Mit der Beständigkeit der Jahreszeiten sorgt das Thema immer wieder für Diskussionen, besonders in sozialen Medien. Warum schaffen Städte wie Schwarzenbek und Lauenburg keine Hundeauslaufflächen? Wo Kommunen eine allgemeine Leinenpflicht verhängen, müssten sie doch Areale anbieten, wo „Blacky“, „Oscar“ und „Ballou“ von der Leine dürfen, um zu toben und miteinander zu spielen, fordern Hundehalter und auch Tierschützer.
Immer wenn Ralf Schröder mit seiner Frau und ihren beiden Mischlingshunden „Bella“ und „Rufus“ seine Schwiegermutter in Schwarzenbek besucht, ärgert sich der Wahl-Franke über das Fehlen von Auslaufflächen: „Wir leben in einer Marktgemeinde mit kaum 6000 Einwohnern im weiteren Nürnberger Umland. Was bei uns geht, bekommt das dreimal größere Schwarzenbek nicht geregelt.“ Um seinen Vierbeinern Auslauf geben zu können, setze er sich täglich ins Auto und fahre ins Umland. „Doch eigentlich gilt in der Feldmark in Schleswig-Holstein auch weitgehend Leinenpflicht, nicht nur in Naturschutzgebieten“, weiß Schröder „Keine Ahnung, wie das mit artgerechter Tierhaltung zusammengehen soll.“
Auch im Wald dürfen Hunde nicht von der Leine
Tatsächlich gilt nicht nur in Siedlungsgebieten, in Grünanlagen auf Märkten allgemein Leinenpflicht. Die Kommunen können die Regelungen noch verschärfen. Das Landeswaldgesetz regelt zudem, dass im Gegensatz zu anderen Bundesländern Hunde im Wald grundsätzlich nicht von der Leine dürfen, auch nicht außerhalb der Brut- und Setzzeit, die Mitte Juli endet. Und auch nicht fernab von Naturschutzgebieten.
In der größten Stadt des Kreises Herzogtum Lauenburg, in Geesthacht (31.000 Einwohner), gibt es dagegen einen großen Hundeauslauf von fast einem Hektar. Und als der 6000-Seelen-Gemeinde Büchen der Betrieb des bestehenden Hundeauslaufs aus Naturschutzgründen untersagt wurde, fanden die Verantwortlichen eine Lösung, haben, wie berichtet, eine neue Fläche geschaffen. Der Kreis Herzogtum Lauenburg half bei der Suche. Statt am Rande eines geschützten Biotops können die Vierbeiner jetzt auf einem rund 2700 Quadratmeter großen Areal nahe dem Büchener Rodelberg herumtollen. Und diejenigen Hundehalter, die von weiter anreisen, können den Parkplatz des benachbarten Waldbades nutzen.
Mehr Probleme gibt es mit den Hinterlassenschaften der Hunde
Vor Jahren hat Schwarzenbek einen Anlauf genommen, ebenfalls eine geeignete Fläche auszuweisen. Doch die Stadt wächst, Freiflächen werden für Bebauung überplant. Und Schwarzenbek verfüge über keine geeigneten stadteigenen Flächen, hieß es damals.
An der Situation hat sich bis heute im Grundsatz nichts geändert. In Schwarzenbek gilt neben den landesweiten Regeln zur Leinenpflicht eine Satzung zum Schutz öffentlicher Grünanlagen und Schulhöfe. Mehr Probleme als mit nichtangeleinten Hunden gebe es jedoch mit ihren Hinterlassenschaften, heißt es aus dem Ordnungsamt. Der Kampf gegen „Tretminen“ auf Wegen und Plätzen sei jedoch allein mit Überwachung und Geldbußen nicht zu gewinnen: Hundehalter können sich im Rathaus kostenfrei mit Gassibeuteln versorgen, „vereinzelt wurden auch Spender aufgestellt, so an der Berliner Straße nahe der Schule“, bestätigt eine Mitarbeiterin.
Bürgermeister plädiert für Vorgehen mit Augenmaß
Auch Lauenburgs Bürgermeister Andreas Thiede sieht einen engen Zusammenhang zwischen Leinenpflicht, Auslaufflächen und der Weigerung mancher Hundebesitzer, die Häufchen ihrer Vierbeiner von Bürgersteigen und öffentlichen Plätzen zu entfernen. „Der Ärger über fehlende Auslaufflächen taucht häufig im Kontext mit Hundekot-Ärger auf.“ Dem Problem begegne die Stadt. So trage man dafür Sorge, „dass die Gassibeutel-Spender im Stadtgebiet regelmäßig nachgefüllt werden“, so Thiede.
Danach seien auch die regelmäßig meist im Sommer auftretenden Beschwerden über das Fehlen von Hundewiesen weitgehend verstummt. Thiede plädiert für Augenmaß: „Viele Hundehalter setzen sich ins Auto, fahren an den Stadtrand, finden dort geeignete Flächen.“ Mit Blick auf die allgemeine Leinenpflicht und die Lauenburger Regeln sieht Thiede keinen besonderen Handlungsdruck: „Solang ich Bürgermeister bin, haben wir in Lauenburg noch nie eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht verhängt.“ Dennoch bleibe man am Ball: „Wir haben eine Fläche im Auge, die wird gerade auf ihre Eignung als Hundewiese geprüft.“ Bevor er damit an die Öffentlichkeit gehe, so Thiede, würden zunächst die Nachbarn kontaktiert.
Schon vor 20 Jahren Gerichtsurteil gegen Bußgeld
Dass sich Kommunen mit manchen ihrer Regeln auf dünnem Eis bewegen, zeigt schon ein rund 20 Jahre altes Urteil eines Oberlandesgerichts. Ein Hundehalter errang vor einem Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen einen Erfolg gegen Bußgeldbescheide. Die Anordnung von Leinenpflicht zum Schutz von Menschen sei zwar grundsätzlich erlaubt. Diese ohne zeitliche und räumliche Ausnahmen zu verhängen, ist nach Auffassung des Gerichts jedoch unzulässig, weil damit die artgerechte Tierhaltung verhindert werde.