Escheburg. „Muss immer erst etwas passieren?“ fragt Jürgen Wirobski aus Escheburg. Er fordert ein Tempolimit. Wie die zuständige Behörde reagiert.
„Muss immer erst etwas passieren?“, fragt Jürgen Wirobski.Der ehemalige Vorsitzende der Geesthachter Wirtschaftlichen Vereinigung wohnt in Escheburg, ihm ist die Situation am nördlichen Ortsausgang ein Dorn im Auge. Wer als Autofahrer das Ortsschild passiert hat, kann auf die Tube drücken. Bis zu 100 km/h sind auf der L 208 bis Kröppelshagen erlaubt. Viel zu schnell, findet Jürgen Wirobski. „Das ist die einzige Strecke, auf der du noch richtig Gas geben kannst im Umkreis von fünf Kilometern“, hat er ausgemacht. Erst wieder weiter östlich auf der B 404 bei Hohenhorn dürfen auch 100 Kilometer pro Stunde gefahren werden, aber die Strecke ist eine breiter ausgebaute Bundesstraße.
„Rundherum ist alles auf Tempo 70 geregelt, selbst durch den Sachsenwald. Es ist versäumt worden, diese auch diese Straße auf 70 km/h zu regulieren“, meint Jürgen Wirobski. Er hält die erlaubte Geschwindigkeit für gefährlich. „Das dürfte hier niemals Landstraßentempo sein, an zwei Wegen kreuzen hinter Kurven Radler und Reiter auf nicht gekennzeichneten Übergängen die Straße. Wenn die Knicks neben der Fahrbahn wieder hochgewachsen sind, wird es zudem auch noch so richtig unübersichtlich“, mahnt er. Wirobski: „Ich denke, das ist als Thema einfach übersehen worden in den vergangenen zwei Jahren.“
Tempo 100 auf der Landstraße – ist das viel zu schnell?
Sein Vorstoß für Tempo 70 stieß beim Fachdienst Straßenverkehr der Straßenverkehrsbehörde zwar auf Verständnis – mehr aber war nicht drin. „Ich kann nachvollziehen, dass man sich vor Ort auch auf den Landesstraßen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und damit eine Verkehrsberuhigung wünscht. Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, deutlich zu machen, warum dies, auch wenn es wünschenswert ist, rechtlich nicht möglich ist“, teilte ihm der Fachdienst Straßenverkehr der Straßenverkehrsbehörde mit. Unter Abwägung aller Umstände werde keine Möglichkeit gesehen für weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen.
„Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h kann ich nach Abstimmung mit der Polizeidirektion Ratzeburg und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als zuständigen Straßenbaulastträger nicht anordnen“, heißt es in dem Schreiben. Begründung: „Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere im Verlauf der Straßen des überörtlichen Verkehrs ist nur an außergewöhnlichen Gefahrenpunkten erlaubt.“
Gefährliche Situationen können nicht ausgeschlossen werden
Die sieht die Behörde hier als nicht gegeben: Eine bei der Polizeidirektion Ratzeburg für diesen Bereich erwirkte Auskunft habe ergeben, dass in diesem Bereich in den vergangenen fünf Jahren keine relevante Unfallentwicklung zu verzeichnen gewesen sei. „Die Verkehrsverhältnisse auf der L 208 stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar. Vergleichbare Situationen gibt es außerorts gerade im ländlichen Raum häufiger. Auch nicht explizit gekennzeichnete einmündende Wirtschaftswege, an denen die L 208 von Fußgängern, dem Radverkehr oder Reitern gequert wird, stellen noch keine Besonderheit dar und rechtfertigen nicht die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h.“
Es könne natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass es zu gefährlichen Situationen komme. Diese stellten jedoch nicht den Regelfall dar und könnten deshalb auch keine entsprechenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen begründen, argumentiert der Fachdienst. Eine verkehrsbeschränkende Anordnung könne nicht auf allgemeinen Erwägungen der Gefahrenabwehr beziehungsweise der Verkehrssicherheit beruhen, sondern müsse durch die Verkehrssituation vor Ort zwingend indiziert sein. Und weiter: „Eine vorbeugende Anordnung ist deshalb nicht möglich.“
Auch der Rewe-Markt am Kreisel bringt mehr Verkehr nach Escheburg
„Dass immer erst etwas passieren muss, war auch erste Eindruck von allen, die das Schreiben gelesen haben“, sagt Jürgen Wirobski. „Aber außerorts haben wir nichts zu sagen“, bedauert er. Jürgen Wirobski will sich von der Absage nicht entmutigen lassen, eine Antwort der Kreispolizei aus Ratzeburg auf ein weiteres Schreiben von ihm steht noch aus. „Ich bin nicht der Meinung von ,freie Fahrt für freie Bürger’ bei der Verkehrsdichte, die wir hier haben“, sagt Jürgen Wirobski, der bei der Kommunalwahl für die Escheburger Wählergemeinschaft antritt. „Diese Strecke wird immer wichtiger für uns, wir werden bald 1000 Einwohner mehr haben“, erklärt er mit Blick auf das Neubaugebiet Lippenkuhle. Auch der Rewe-Markt, der am 1. Juni dort am Kreisel eröffnen soll, werde weiteren Autoverkehr über die Landstraße nach Escheburg bringen. „Es gibt keine Argumente, das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu regeln“, sagt er.
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Nächstes Ziel: Immer im Spätsommer und Herbst gibt es unter Beteiligung der Polizei Begehungen von kritischen Straßenstellen. Er möchte die Beteiligten diesmal gern nach Escheburg lotsen. „Nach der Kommunalwahl wird Schwung ins Thema kommen“, ist er sich sicher.