Geesthacht. Die Stadtverwaltung will und muss digitaler werden. Das fordert nicht nur das Onlinezugangsgesetz. Was 2023 geplant ist.
Die GeesthachterStadtverwaltung plant, im kommenden Jahr eine Online-Terminvergabe für die Fachdienste des Rathauses einzuführen. Jedenfalls dann, wenn nach dem Finanzausschuss auch die Ratsversammlung am Freitag, 9. Dezember, das Budget für die Digitalisierung freigibt.
Torben Heuer, Leiter des Fachdienstes Zentrale Verwaltung, kann jedoch beruhigen: „Wir machen eine Mischung aus Online-Terminen und offenen Terminen zu den Öffnungszeiten – ähnlich wie das bei der Kfz-Zulassungsstelle in Lanken ist. Das Ziel ist: Termin haben, hinkommen, drankommen.“
Trotz Digitalisierung ist der Gang ins Rathaus weiterhin möglich
Seit November 2021 ist mit Julian Steinke im Rathaus eigens ein Digitalisierungsmanager beschäftigt, der die digitale Transformation vorantreiben soll. Mit einem Klick zu Wohngeldantrag, Geburts- oder Heiratsurkunde: Dieser niedrigschwellige Zugang zu Verwaltungsleistungen ist in vielen Bereichen noch Zukunftsmusik, aber klar formuliertes Ziel. „Das bedeutet aber nicht, dass Anträge und Vorgänge künftig nur noch digital möglich sein werden“, betont Julian Steinke.
Zudem soll er die Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) umsetzen, mit dem sich Bund und Länder verpflichtet haben, Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Stichtag dafür ist eigentlich der 1. Januar 2023, allerdings ist Geesthacht abhängig von Schleswig-Holstein, das die Anwendungsprogramme dafür zentral zur Verfügung stellt.
Stadt plant eigenes Karriereportal
Darüber hinaus plant die Verwaltung ein eigenes Karriereportal auf www.geesthacht.de mit Online- Bewerbungsmöglichkeiten. Durch ein solches Portal würde nicht nur die Schwelle für künftige Bewerber niedriger, sondern auch der Verwaltungsaufwand für Rathausmitarbeiter reduziert.
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Über die städtische Webseite liefen bereits Online-Befragungen zur Inklusion oder der Straßensanierung in Düneberg. „Wir bauen zielgruppenorientiert Angebote aus. Das heißt, wer seine Angelegenheiten online abwickeln möchte, soll dazu künftig Gelegenheit erhalten. Wer weiterhin den persönlichen oder telefonischen Kontakt zur Verwaltung bevorzugt, wird diesen ebenfalls erhalten“, sagt Julian Steinke.