Geesthacht. Die Förderung soll es nun wirklich geben – aber anders als gedacht. Wie die Politik in Geesthacht reagiert.
Wie viel Solarstrom soll gefördert werden? In Geesthacht gibt es bereits die Richtlinie zur Förderung von Fotovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Für deren Anschaffung und Betrieb gibt es einen nicht zurückzuzahlenden Zuschusses in Abhängigkeit von der installierten Leistung. Das sind 150 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) gedeckelt bei 1000 Euro pro Objekt und Kalenderjahr. Eine förderfähige Anlage muss hierbei aber mit einer Mindestleistung von drei kWp installiert werden. Die Einheit kWp gibt an, welche Leistung in Kilowatt (kW) eine Fotovoltaikanlage erbringen kann. Eine Ein-kWp-Anlage in Deutschland erzeugt im Durchschnitt etwa 1000 kWh im Jahr. Eine Zehn-kWp-Anlage kostet bis zu 20.500 Euro, mit Speicher bis zu 26.000 Euro.
Aber was ist mit den Anlagen, die eine Nummer kleiner sind als die großen Anlagen für das Dach? Balkonkraftanlagen etwa? Sie sind begrenzt auf eine maximale Leistung von 600 Watt pro Zähler, die Preise liegen aber auch nur bei um 1000 Euro. Bei einer Fortführung der Ende 2022 auslaufenden kommunalen Förderrichtlinie im nächsten Jahr sollten auch die Anlagen für den Balkon bedacht werden, lautete ein Änderungsantrag der Grünen im Geesthachter Umweltausschuss. Der entsprechende Ansatz sollte dafür erhöht werden auf neu 70.000 Euro. Hintergrund: Die für den Wettbewerbszeitraum von zwei Jahren ausgelegte Förderrichtlinie ist mit 36.000 Euro nahezu ausgeschöpft worden.
Balkonkraftwerk: CDU-Landtagsabgeordnete Andrea Tschacher gab Hinweis
Die Förderung für die Balkonanlage soll es nun wirklich geben – aber anders als gedacht. Denn nicht Geesthacht zahlt den Zuschuss, sondern das Land. Der Ausschussvorsitzende Björn Reuter (CDU) teilte mit, dass Andrea Tschacher, Landtagsabgeordnete der CDU, im Vorfeld der Sitzung darüber informiert habe, was frisch in Kiel geplant sei. Demnach wird für den 1. Januar ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Unter anderem auch für die Balkonanlagen. „Wenn das Land fördert, würde ich gut darauf verzichten können“, meinte Martin Boysen (Grüne). „Und eine Doppelförderung ist auch bei anderen Sachen immer ausgeschlossen“, ergänzte Björn Reuter.
Dem schloss sich der Ausschuss einstimmig an. Die Förderung soll wie bisher ohne die Zuschüsse für die Balkonanlagen weitergeführt werden. „Da das Land wiederum keine Fotovoltaikanlagen über die Balkonanlagen hinaus fördert, ergänzen wir uns. Es gibt von allem etwas und für jeden ein Angebot. Es ist ein schönes Paket, was wir da geschnürt haben“, freute sich Björn Reuter.
Bereits im Januar können Anträge eingereicht werden
„Das erfolgreiche Förderprogramm ,Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger’ wird von der Landesregierung neu aufgelegt“, erläutert Andrea Tschacher die Pläne. Bereits im Januar 2023 soll es die Möglichkeit geben, neue Förderanträge einzureichen und damit die Energiewende in den eigenen vier Wänden voranzubringen. Durch die Förderung von Fotovoltaik-Balkonanlagen wird das Angebot gemacht, auch bereits mit einem kleinem Eigenanteil einen niedrigschwelligen Einstieg zur Energieerzeugung zu leisten“.
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Auch wenn die Balkonkraftwerke auf 600 Watt begrenzt sind – meldepflichtig sind sie trotzdem, sonst droht ein Bußgeld. In Geesthacht bei den Stadtwerken als Netzbetreiber, bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister, und auch der Hauseigentümer muss um Erlaubnis gefragt werden. Für die Deckelung der Einspeiseleitung sorgt ein Wechselrichter, der so beschaffen sein muss, dass er nicht mehr als 600 Watt erreicht.
Mit der Installation lieber den Elektriker beauftragen
Ausgeliefert werden die handlichen Stromerzeuger zwar steckerfertig, Elektromeister Björn Reuter rät trotzdem dazu, die Installation über einen Elektriker erledigen zu lassen. „Das Geld sollte man schon noch investieren. Es gibt ein gefährliches Halbwissen“, meint der Fachmann. So müssten auch der beste Sonnenplatz und der Aufstellwinkel beurteilt werden. Die Paneele plan an den Balkon zu hängen bringe nur wenig Ertrag. „Letzte Woche habe ich eines auf ein Gartenhäuschen montiert“, berichtet Björn Reuter. 600 Kilowatt reichten, um den Grundbedarf abzudecken. Man müsse den Strom aber gleich verbrauchen, eine Speicherung sei nicht vorgesehen. „Bei 20 Jahren Haltbarkeit sind die Investitionskosten, ohne Subventionen gerechnet, nach vier bis fünf Jahren raus“, erklärt Björn Reuter.
Sicher vor einem Blackout ist man allerdings weder mit der kleinen Anlage noch der großen. Aus Sicherheitsgründen. Denn schließlich könnte auch ein Elektriker wegen einer Reparatur den Strom abgeschaltet haben. Es wäre für ihn lebensgefährlich, wenn trotz Abschaltung von irgendwoher unvorhersehbar doch noch Strom ins Netz eingespeist werden würde. Die Stromerzeugung großer Fotovoltaik-Dachanlagen lässt sich aber auf einen heimischen Speicher umleiten.
Welche Förderungen das Land noch vorsieht
Das Land will seine neue Förderrichtlinie in Kürze veröffentlichen. Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. „Mit nun insgesamt 75 Millionen Euro wird das Fördervolumen im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich erhöht. Ein besonderes Hauptaugenmerk liegt auf einer sauberen und preiswerten Wärmeversorgung für Privathaushalte“, teilt das Ministerium mit. Antragszeitfenster sollen im Januar, April, Juli und Oktober geöffnet werden, bis das jeweils geplante Budget erschöpft ist.
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Für eine erste Phase im Januar sind vorgesehen eine Förderung für elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro), der Anschluss an ein Wärmenetz (500 Euro), Solarthermieanlagen und Biomasseheizungsanlagen (jeweils 900 Euro) sowie PV-Balkonanlagen (250 bis 600 Watt für 200 Euro). Die zweite Phase ab Mitte 2023 betrifft Batteriespeicher (750 Euro) und Wallboxen (Förderhöhe noch nicht benannt).