Geesthacht. Verwaltung und Untere Naturschutzbehörde sind sich nicht einig, wie die abgeholzte Fläche zu bewerten ist. Was die Stadt dazu sagt.
Der Kahlschlag auf dem Gelände der Alten Försterei in Geesthacht beschäftigt weiterhin die Verwaltung. Die Grünen wollten in einer Anfrage wissen, ob es einen Beleg für eine Nachfrage des Grundstückseigentümers darüber gebe, ob eine Genehmigung zur Baumfällung erforderlich sei.
Das könne die Verwaltung nicht abschließend beurteilen, so die Antwort. Ein Vermerk über ein Telefongespräch liege nicht vor, und im Fachdienst Umwelt sei eine Anfrage nicht bekannt. Andererseits sei aber auch nicht auszuschließen, dass so eine Anfrage im Zusammenhang mit Baumfällungen gestellt wurde, führt die Stadt aus.
Baumfällung auf dem Areal Alte Försterei: Ist die Fläche als Wald zu werten oder nicht?
Aber selbst, wenn es so gewesen sein sollte, werde bei solchen Anfragen immer auf die Gebote der Baumschutzsatzung oder der Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes hingewiesen. „Es ist hier nicht nachzuvollziehen, wie solche Auskünfte derartig hätten missverstanden oder fehlinterpretiert werden konnten, dass daraus abgeleitet wurde, eine mit Bäumen bestockte Fläche in der Größe von etwa 1500 Quadratmeterabholzen und einebnen zu dürfen“, zeigt sich die Verwaltung verärgert.
Vor allem eine Frage ist aus Sicht der Grünen noch nicht geklärt: Ist die Fläche als Wald zu werten oder nicht? Die Geesthachter Verwaltung tut es, anders als die Untere Forstbehörde, die hier aber nicht zuständig ist. Die schätzte das Areal als parkähnliche Grünfläche ein, auch weil es Abgrenzungen durch Wege und Umzäunungen zum benachbarten Wald gibt.
Geesthacht: Verwaltung stuft das Vorgehen als genehmigungspflichtig ein
Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück als Wald im Sinne des Waldgesetzes anzusehen, sie stuft das Vorgehen mit Rodung und Bodenbearbeitung als genehmigungspflichtigen Eingriff im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes ein.
„Im Allgemeinen sind Eingriffe in Landschaft und Natur auszugleichen. Hätte die Forstbehörde das Grundstück vor der Rodung als Wald im Sinne des Waldgesetzes eingestuft, wäre vermutlich eine Wiederaufforstung zu fordern“, meint die Verwaltung. Mittlerweile prüft die Untere Naturschutzbehörde den Vorgang.
- Große Kastanie bei St. Salvatoris in Geesthacht gefällt
- Illegaler Kahlschlag? Fällaktion Thema in Ratsversammlung
- Nach 180 Jahren: Rosskastanie in Geesthacht wird gefällt
Baumfällung: Grüne in Geesthacht fordern eine klare Regelung
Jens Kalke von den Grünen ist gespannt, was dabei herauskommt. „Eine der bisherigen Auffassungen stimmt dann ja nicht“, sagt er und erläutert das besondere Interesse: „Es gibt noch mehr solcher Fälle. In Geesthacht grenzen viele Grundstücke an einem Wald. Es kann ja nicht sein, dass sich solche Fragen immer wieder stellen.“
Er erwartet, dass eine möglicherweise vorliegende Regelungslücke geschlossen wird. Die Grünen wollen das Urteil der Naturschutzbehörde abwarten, „dann können sich weitere Fragen an die Stadt ergeben“.
Zwei Eichen am Haus in Geesthacht mit Schutzeintrag
Die beiden stehengebliebenen Eichen auf dem Grundstück – sie sind im Baumkataster eingetragen – profitieren übrigens von den Fällungen. „Sie stehen nahe zum Gebäude und haben mit der Bebauung eine besondere ästhetische Wirkung“, so das Argument der Verwaltung für den Schutzeintrag.
Die Eichen hätten die Mindestpunktzahl von 25 gerade erreicht, insbesondere, weil das Grundstück vorher stark durchgrünt gewesen sei und die Eichen vor dieser Kulisse kaum eine ortsbildprägende Wirkung entfaltet hatten. Das ändere sich nun – sie stehen jetzt allein auf weiter Flur.