Ärger über 30 Bäume gefällte Bäume Der Grundstückseigentümer gibt Sicherheitsbedenken an. Was wusste die Verwaltung?

Die Grünen beklagen einen Kahlschlag auf dem Grundstück der Alten Försterei an der Berliner Straße in Geesthacht. Jens Kalke hat die Fällungen beim Spazierengehen mitbekommen, dann seinen Fraktionsvorsitzenden Ali Demirhan informiert. Die beiden Grünen sind entsetzt: „Ganze Stämme lagen da rum, bis zu 30 Bäume, viele Buchen. Echt ein Jammer“, sagt Kalke und betont die Wichtigkeit von Bäumen gerade angesichts der CO2-Problematik.

Die Ratsmitglieder fragten beim Fachdienst Umwelt an, ob Informationen über die Aktion vorliegen. „Es ist ja nicht so, dass man einfach Bäume fällen darf“, erklärt Jens Kalke. Hier wusste man von keiner Anfrage für eine Genehmigung.

30 Bäume in Geesthacht gefällt: Grüne treffen Eigentümer

Aufklärung gibt ein erneuter Ortstermin, als die beiden Grünen auf den Grundstückseigentümer Tor­sten Bremer treffen und ihn spontan ansprechen. Der verteidigt sich, begründet die Maßnahmen mit Sicherheitsbedenken. „Jedes Jahr sind Bäume bei Sturm umgefallen“, sagt er. Seine Versicherung habe gedroht, Schäden nicht mehr zu übernehmen. Dieses Argument lässt Jens Kalke nicht gelten. „Mit so einer Begründung kannst du überall den Wald abholzen“, sagt er.

Auch die Stadtverwaltung wird aktiv, hat sich die Situation angesehen. „Unser Fachdienst Umwelt hat zudem überprüft, ob Bäume des betroffenen Grundstücks im Privatbaumkataster der Stadt verzeichnet sind. In dieses werden Bäume aufgenommen, die als besonders schützenswerter Bestand eingestuft werden. Die Überprüfung hat ergeben, dass tatsächlich Bäume des Grundstücks im Privatbaumkataster stehen – diese wurden aber auch nicht gefällt“, teilt die Stadt mit.

Es gibt viele Regeln, die eine Baumfällung verbieten

Faustregel: Hat der Stamm einen Umfang von 190 Zentimetern auf einem Meter Höhe, ist eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde fällig. Und es gibt noch einige weitere Regeln, die eine Baumfällung verbieten, wie etwa Artenschutz oder auch der Zeitraum.

Untersagt ist die Fällung generell vom 1. März bis 30. September. Nur wenn Gefahr im Verzug ist, erteilt die Untere Naturschutz­behörde eine Ausnahmegenehmigung. Die Regeln sind nicht einfach zu durchschauen. „Wenn man unsicher ist, kann man sich gern ans Rathaus wenden, wir können bei einer Einschätzung helfen“, verspricht Sprecherin Wiebke Jürgensen.

Soll sich nicht um genehmigungspflichtige Bäume gehandelt haben

Das habe er telefonisch gemacht, sagt Torsten Bremer, er erinnere aber nicht die Stelle, bei der seine Anfrage aufgelaufen sei. „Ich habe die Auskunft bekommen, dass es sich nicht um genehmigungspflichtige Bäume handelt“, betont er. Außer bei den Eichen aus dem Kataster, die dann stehengelassen wurden. Für ihn dienen die Fällungen vor allem der Sicherheit. Sieben Sturmschäden führt er an, die Bäume seien entwurzelt umgestürzt.

„Reines Glück, dass sie immer in Richtung Wald gefallen sind“, sagt Torsten Bremer. Auch für den am Grundstück vorbeiführenden Weg sei er haftend. Für ihn sei Gefahr im Verzug gewesen. Im Frühjahr öffnet hier das aus dem Keil bekannte griechische Restaurant „Mykonos“. Bis dahin soll das Grundstück in Ordnung sein. „Wenn dann im Garten Kinder spielen, das hätte ich nicht verantworten können.“

Die Untere Forstbehörde wertet das Areal in Geesthacht nicht als Waldfläche

Wie es weitergeht, ist unklar. Bei Torsten Bremer hat sich am gestrigen Donnerstag noch niemand aus einer Verwaltung gemeldet. Die Untere Forstbehörde erklärt sich als nicht zuständig. „Nach meiner Einschätzung handelt es sich um eine parkähnliche Grünfläche, keine Waldfläche“, meint Jan Rehfeldt. Das Grundstück sei vom Wald deutlich durch den Forstweg getrennt, zudem umzäunt. Und der Boden sei ein Mix aus Parkfläche und Rasen. Die Untere Forstbehörde aber sei für Waldflächen zuständig.

Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre zu prüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt und die Fällungen als Eingriff im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes zu werten sind. Die Prüfung wird von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, die informiert wurde. Die Stadt kann Einfluss nehmen, wenn eine städtische Satzung betroffen ist. Einen Bebauungsplan mit Festsetzungen für die Erhaltung von Grünflächen gibt es für diesen Bereich nicht.

Bäume gefällt: Bei Regelverstoß droht ein Bußgeld

Sollten Schutzbestimmungen missachtet werden, hängt die Strafe von der Schwere des Verstoßes ab. Nachpflanzungen sind nur dann erforderlich, wenn die betreffenden Regelwerke dieses explizit beinhalten. Im konkreten Falle sind keine städtischen Regelwerke betroffen, sondern gegebenenfalls das Waldgesetz oder das Landesnaturschutzgesetz.

Die Höhe eines etwaigen Bußgeldes oder die Festlegungen für einen Ausgleich werden beim Vorliegen eines Gesetzesverstoßes von der Unteren Forstbehörde oder der Unteren Naturschutzbehörde getroffen.