Geesthacht. Der Planfeststellungsbeschluss zur Geesthachter Umgehungsstraße wird in den Ämtern ausgelegt. Klagen gegen den Bau sind wahrscheinlich.

Jetzt wird es ernst für mögliche Kläger gegen die Ortsumgehung Geesthacht: Der Termin für die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in den Amtsverwaltungen steht nach einer Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein nun fest.

Von Mittwoch, 15. Mai, bis Dienstag, 28. Mai, ist der Planfeststellungsbeschluss in insgesamt zwölf Ämtern einzusehen. Gegner der Umgehungsstraße haben dann einen Monat Zeit, Klage einzureichen. Dabei werden sie vor allem ein Augenmerk darauf richten, ob ihre im Vorwege gemachten Einwände zum Planfeststellungsverfahren ausreichend berücksichtigt worden sind.

Ortsumgehung Geesthacht: Planfeststellungsbeschlusses wird ausgelegt

Werden keine Rechtsmittel eingelegt, könnte unmittelbar mit den Arbeiten begonnen werden. Seit Jahresbeginn laufen bereits Ausgleichsmaßnahmen in der Feldmark am nördlichen Geesthachter Stadtrand. Vornehmlich für die besonders geschützte Haselmaus müssen neue Quartiere geschaffen werden.

Das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein hatte den über 600 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss für den Bau der rund elf Kilometer langen und nach derzeitiger Kostenlage 161 Millionen Euro teuren Straße nach sechs Jahren Bearbeitungszeit am 28. März an die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Nord) und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) als Vorhabenträger überreicht.

Eine Klage etwa durch die Gemeinde Hohenhorn ist nicht ausgeschlossen

Wer einen Blick während der Geschäftszeiten der Ämter in die Unterlagen werfen möchte: Sie befinden sich unter anderem im Rathaus der Stadt Geesthacht (Markt 15, Zimmer 214, 2. OG), im Amt Hohe Elbgeest (Christa-Höppner-Platz 1, Zimmer 32), dem Amt Schwarzenbek Land in Schwarzenbek (Gülzower Straße 1, Zimmer 2.02), dem Bezirksamt Bergedorf (Rathaus, Wentorfer Straße 38; Foyer 1. OG), dem Amt für Stadtentwicklung und Ordnung der Stadt Lauenburg und des Amtes Lütau in Lauenburg (Amtsplatz 5, Zimmer 4) und dem Amt Büchen (Amtsplatz 1).

Auch von der Umgehungsstraße und ihren Folgen weiter entfernt liegende Ämter werden beliefert. So ist das Papier zu finden auch aus in der Samtgemeinde Elbmarsch (Elbuferstraße 98), den Ämtern Lauenburgische Seen in Ratzeburg (Fünfhausen 1 , Zimmer 8), Mittelholstein in Hohenwestedt (Am Markt 15, Zimmer 18), Boostedt/Rickling (Twiete 9), Kisdorf in Kattendorf (Winsener Straße 2) und Sandesneben/Nusse (Am Amtsgraben 4, Zimmer 2.07).

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Der Feststellungsbeschluss wird mit Auslegungsbeginn zudem digital auf der Onlineplattformn des Landes Schleswig-Holstein unter planfeststellung.bob-sh.de veröffentlicht. Maßgeblich für den Inhalt ist aber die gedruckt ausliegende Form.

Klagen etwa durch die Gemeinde Hohenhorn, die Eigentümer der Reitanlage Pfeiffer in Escheburg, die Besitzer vom Gut Hasenthal bei Hamwarde sowie die Umweltschutzorganisation BUND sind nicht unwahrscheinlich. „Sobald die Unterlagen ausliegen, wird sie unser Anwalt auf unsere Einwände hin prüfen und anschließend eine Empfehlung abgeben, ob eine Klage Sinn macht. Gleichwohl sind wir als Gemeinde willens und finanziell in der Lage, eine Klage durchzuziehen“, hatte Enno Wiarda, stellvertretender Bürgermeister von Hohenhorn, Anfang April erklärt.