Schwarzenbek. Um unentdeckt zu bleiben, soll der Angeklagte die Zwölfjährige frühmorgens aus dem Haus geführt, sich dann an ihr vergangen haben.

In der eigenen Familie soll Daniel B. (Name geändert) das Unvorstellbare getan haben: Dem 34-jährigen Mann aus Geesthacht wird vorgeworfen, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Für die Tat, zu der es im Januar 2022 gekommen sein soll, muss sich der Geesthachter nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwarzenbek verantworten.

Laut Anklage soll Daniel B. an diesem Tag gemeinsam mit seiner damals zwölfjährigen Stieftochter gegen 5.30 Uhr das gemeinsame Wohnhaus verlassen haben, um sich an ihr zu vergehen. Ihm wird vorgeworfen, das Mädchen zunächst geküsst zu haben. Anschließend soll er gegen den offensichtlichen Willen der Zwölfjährigen ihre Hose heruntergezogen haben, um sie im Intimbereich zu berühren. Außerdem sei sie gezwungen worden, seinen Penis anzufassen.

Sexueller Missbrauch an Stieftochter: Geesthachter vor Gericht

Nach der mutmaßlichen Tat sind laut Anklage Stiefvater und Kind in die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt. Beim Abfragen der persönlichen Verhältnisse sagte der Angeklagte aus, dass er weiter mit seiner Lebensgefährtin und den drei Kindern im Teenageralter gemeinsam lebt.

Nach dem Verlesen der Anklageschrift schloss Amtsgerichtsdirektor Suntke Aden die Öffentlichkeit aus, da es im Folgenden um Details aus dem persönlichen familiären Bereich ging. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist bei Verfahren, bei denen es um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, üblich.

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Der Angeklagte hatte sich im Vorfeld des Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äußern wollen. Er kündigte an, dies im Laufe des Verfahrens vor Gericht zu tun. Im Saal des Amtsgerichts wurde ein großer Monitor aufgebaut, um das Opfer in einem separaten Raum befragen zu können.

Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 2. Mai angesetzt. Nach Paragraf 174 (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen) des Strafgesetzbuches könnte Daniel B. im Falle eines Schuldspruchs zu einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren verurteilt werden.