Geesthacht. Kommt ein Anstieg der Kosten um 63 Prozent? Parteien lehnen Vorschlag aus dem Rathaus für neue Gebührenordnung in Geesthacht ab.

Kostenschock für Eltern bei der Ganztagsbetreuung in Geesthacht: Nach einem Vorschlag der Verwaltung sollen die Gebühren für die Betreuung im Ganztag an den städtischen Grundschulen bereits ab dem kommenden Schuljahr massiv ansteigen. Die neue Benutzungs- und Gebührensatz für Schulkindbetreuung sieht demnach eine komplexere Preisstaffelung sowie zusätzliche Gebühren für die Früh- und Spätbetreuung vor.

Konkret bedeutet dies: Wurden bislang für einen Zeitraum zwischen 6.30 und 18 Uhr monatlich 110 Euro fällig, müssten dann 180 Euro aufgewendet werden. Das entspricht einem Anstieg um satte 63 Prozent. Zusätzlich soll die Betreuung in Geesthacht fortan bereits eine Stunde früher enden.

Ganztagsbetreuung: Eltern müssen tief in die Tasche greifen

Nach der Präsentation im Bildungsausschuss mussten die Vertreter der einzelnen Parteien erst einmal kräftig schlucken. Obwohl die Verwaltung auf Eile drängt, damit die Satzung noch bis zum Start des Schuljahres 2024/25 in Kraft treten kann, haben die Kommunalpolitiker Beratungsbedarf angemeldet.

„Den Vorschlag gehen wir so nicht mit“, sagt etwa Nicole Voß (CDU), die Vorsitzende des städtischen Bildungsausschusses. Eine Aussage, die auch die übrigen Parteien teilen. Am 23. April gibt es ein fraktionsübergreifendes Treffen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Gebühr in den umliegenden Gemeinden liegt im Durchschnitt bei 164 Euro

Die Verwaltung begründet eine Änderung der Satzung als notwendig, um eine Verbesserung der organisatorischen und pädagogischen Abläufe zu erzielen. Sie verweist auf Preise und Leistungen der Betreuungsangebote in den umliegenden Gemeinden.

Fazit aus dem Rathaus: „Die Stadt Geesthacht erhebt deutlich weniger Gebühren für die Betreuung, bei gleichzeitig größerem Angebot.“ So betrage die Gebühr in den umliegenden Gemeinden im Durchschnitt 164 Euro. Zudem bietet Geesthacht kreisweit mit neun Wochen möglicher Ferienbetreuung den größten Umfang.

Für die Betreuung nach Unterrichtsschluss gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch.
Für die Betreuung nach Unterrichtsschluss gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch. © picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf

Die Einführung von gesonderten Gebühren von jeweils 25 Euro im Monat für die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn (6.30–8.30 Uhr) sowie die Spätbetreuung (16–17 Uhr, zuvor bis 18 Uhr) diene dazu, nur die Eltern finanziell zu belasten, die den vollen Betreuungsumfang nutzen.

Die bisherige Gesamtsumme von 110 Euro soll demnach auf 130 Euro steigen, aber dann nur noch für die Zeit nach Unterrichtsschluss bis 16 Uhr gelten. „Zudem gibt die gestaffelte Bezahlung Eltern die Möglichkeit, ausschließlich die Frühbetreuung in Anspruch zu nehmen“, teilt die Verwaltung auf Anfrage mit.

Späte Betreuungszeit wird bislang kaum genutzt

Die Streichung der letzten Betreuungsstunde resultiere aus einer über sechs Wochen durchgeführten Dokumentation zur tatsächlichen Nutzung. Ergebnis: An der Buntenskampschule und der Waldschule wird die Zeit von 17 bis 18 Uhr gar nicht in Anspruch genommen, an der Silberbergschule und der Grundschule in der Oberstadt von maximal ein bis zwei Kindern.

Das vorgehaltene Personal wird trotzdem gebunden. Weitere geplante Änderung: Der Grundbetrag würde nicht mehr für zwölf, sondern nur noch zehn Monate erhoben. Stattdessen soll pro in Anspruch genommener Ferienwoche ein Betrag von 40 Euro fällig werden.

„Eine Anpassung wird es geben müssen“

Dass Geesthacht aufgrund der gestiegenen Personalkosten nicht um einen Anstieg der seit 2019 geltenden Betreuungskosten herumkommen wird, bestätigen Politiker von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. „Eine Anpassung wird es geben müssen“, sagt Hicran Hayik-Koller (SPD).

„Schließlich ist eine Elternbeteiligung durch Bund und Land vorgegeben und die Plätze kostenlos anzubieten, kann sich Geesthacht allein nicht leisten“, ergänzt Marcus Worm (Grüne). Man dürfe zudem nicht einen Rechtsanspruch für Eltern einführen, gleichzeitig aber neue Hürden durch zu hohe Kosten aufstellen.

Rechtsanspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/27 beginnt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder der ersten Klassen. Dieser Anspruch wird jedes weitere Schuljahr um eine Klassenstufe erweitert. Aktuell übersteigen die Anfragen das Platzangebot, sodass eine Warteliste geführt wird.

Die Verwaltung möchte deshalb auch Kriterien für die Platzvergabe in die Satzung aufnehmen, die es bei Kitaplätzen bereits gibt. Hier ist die Berufstätigkeit das wichtigste Kriterium. Hintergrund: In diesem Jahr hatten sich Eltern geweigert, ihren Beruf anzugeben. Aktuell gilt daher das Datum der Anmeldung als maßgeblich.

Mehr zum Thema

Von den weiterführenden Schulen hat nur die Alfred-Nobel-Schule ein Ganztagsangebot. Hier sollen die monatlichen Kosten laut Vorschlag von 36 auf 50 Euro steigen. Wird das Angebot nur an einem Wochentag genutzt, sollen 25 anstatt 18 Euro im Monat fällig werden.

Am Otto-Hahn-Gymnasium gibt es kein Nachmittagsangebot. Die Bertha-von-Suttner-Schule ist eine gebundene Ganztagsschule, deren Ganztag immer kostenlos ist. Zur Begrifflichkeit: „Offen“ heißt, dass eine Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung freiwillig ist. Hinter dem gebundenen Ganztag verbirgt sich ein verpflichtender Besuch.

Die neue Gebührensatzung würde zum 1. August in Kraft treten, sofern sie erst durch den Bildungsausschuss und später die Ratsversammlung bestätigt wurde. Eltern hätten dann noch die Möglichkeit, von der Anmeldung Abstand zu nehmen.