Lauenburg. Zur Entschärfung der Situation gehört mehr als nur ein Verbot von Bier und Schnaps: Polizei verweist auf Notwendigkeit von Kontrollen.

Im Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Tourismus steht am 13. März ein Punkt auf der Tagesordnung, der bereits seit längerer Zeit Thema ist. Die SPD hat einen Antrag eingebracht, den Konsum von Alkohol zu untersagen, zunächst in bestimmten Bereichen des Lauenburger ZOB. Die öffentliche Sitzung beginnt heute um 19 Uhr in der Albinus-Gemeinschaftsschule, Schulstraße 1.

Politik berät über Alkoholverbot auf dem ZOB

Ob häufige Schlägereien, aggressives Betteln oder offene Drogenszene, ob lautstarke nächtliche Feiern oder Betrunkene, die sich fast rund um Uhr „die Kante geben“: Bürger vieler Städte reagieren zunehmend genervt. Polizei und viele Kommunen nutzen inzwischen häufiger die Möglichkeiten, gegen solche Belästigungen vorzugehen oder vorzubeugen. Das gilt auch für den Hamburger Hauptbahnhof, den größten Deutschlands.

Überwachungskameras an Hotspots oder vermehrte Polizeipräsens zeigen jedoch nicht immer die erhofft Wirkung. Wenn sie durch Aufenthaltsverbote, Platzverweise oder eben Alkoholverbote flankiert werden, wachsen die Möglichkeiten von Polizei oder Ordnungsdiensten bei unerwünschtem Verhalten einzuschreiten.

Kann verhindert werden, dass Trinker weiterziehen?

Verbote nutzen nur, wenn sie auch kontrolliert werden können, hat Lauenburgs Polizeichef bereits auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. Parteiübergreifend besteht Redebedarf zu einer weiteren Überlegung der Polizei: Ist der Druck groß, weicht das Klientel möglicherweise auf andere Orte der Stadt aus, die noch schlechter zu kontrollieren sind als der ZOB.

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Ob Alkoholverbot nur für die Bushaltestellen oder das ganze ZOB-Gelände ist eine Frage. Die CDU macht sich dafür stark, dem Beispiel Geesthachts zu folgen. In der Nachbarstadt ist der Verkauf von Schnaps, Bier und Co. am örtlichen ZOB-Kiosk untersagt. Idee: Nach dem Umbau des Lauenbuger Busbahnhofs solle die Verpachtung des Kiosks an die Forderung gebunden werden, dass auch dort künftig keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden dürfen.