Schwarzenbek. Junger Mann wollte Beute aus bestimmtem Grund zu Geld machen. Warum er vom Amtsgericht Schwarzenbek nicht verurteilt wird.

Stolze 200 bis 300 Euro für Kokain – und das täglich. Um seine Drogensucht zu finanzieren, entschied sich ein junger Mann aus Escheburg, mit unlauteren Mittel sein Einkommen aufzubessern: Im Alsterhaus in Hamburg verschwand er mit einer 1500 Euro teuren Handtasche in der Umkleidekabine und entfernte mit eigens mitgebrachtem Werkzeug die Diebstahlsicherung, um sich dann aus dem Staub zu machen. Doch bei der Tat wurde Paul K. (Name geändert) von einem Ladendetektiv geschnappt. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten.

„Die ganze Sache ist mir natürlich unfassbar peinlich“, sagte er zu Prozessbeginn. Er wolle gar nicht bestreiten, dass es sich bei dem Diebstahl der Luxustasche um Beschaffungskriminalität handele. Da Paul K. seinen täglichen Drogenkonsum nicht mehr anders finanzieren konnte, wollte er die Tasche aus dem Alsterhaus in der Hamburger City weiterverkaufen. Einen Abnehmer hatte er dafür jedoch noch nicht. „Ich habe aber gehört, dass man in Secondhandläden ungefähr 800 Euro für so eine Tasche bekommt“, sagte er vor Gericht. Da es für ihn aber der erste Diebstahl dieser Art gewesen sei, kenne er sich mit den Preisen nicht aus.

Absoluter Tiefpunkt seines Lebens

Doch zu einem Weiterverkauf kam es gar nicht erst: Ein Ladendetektiv nämlich hatte den 20-Jährigen bei seiner Tat beobachtet und die Verfolgung aufgenommen. Als er Paul K. schließlich schnappte, riss dieser sich zunächst los, konnte aber von der Polizei gestellt werden. Bei dem Handgemenge stürzte der Ladendetektiv und zog sich Verletzungen an einem Arm zu. Dass er den Mann geschlagen habe, bestritt Paul K. jedoch vehement.

Wie der junge Mann beschrieb, habe er sich am Tattag an einem Tiefpunkt seines Lebens befunden. Anschließend habe er einen Drogenentzug begonnen. „Ich hatte zwar Rückfälle, bekomme es aber jetzt seit einigen Monaten besser hin“, beteuerte er. Dass dieser Besserungswille noch auf wackeligen Beinen stehe, attestierte ihm die Richterin. Weitere Straftaten aus diesem Zeitraum – unter anderem ein gestohlener E-Scooter – sprächen dafür, dass sich Paul K. weiter anstrengen müsse, um nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten.

Angeklagter wirkt glaubhaft, will nicht rückfällig werden

Der 20-Jährige machte dabei durchaus den Eindruck, dass er gewillt ist, dies zu schaffen. Reflektiert ordnete er seinen bisherigen Lebensweg ein und dass es ihn viel Kraft kosten werde, nicht rückfällig zu werden. Er betonte jedoch, dass er nicht nur seit Kurzem einer festen Arbeit nachgehe, die ihm Spaß macht, sondern auch, dass er sich aktiv auf Ausbildungsplätze bewirbt. „Ich habe gemerkt, dass eine feste Tagesstruktur gut für mich ist. Deshalb möchte ich das weiter schaffen“, sagte er.

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Die Richterin beschloss, den Prozess ohne eine Verurteilung enden zu lassen. Paul K. muss lediglich nachweisen, dass er seine Psychotherapie, die er während des Entzugs begonnen hatte, weiterführt. „Sie bekommen heute einen Vertrauensvorschuss von mir“, sagte sie. „Gegen ihre Geister müssen sie jedoch selbst kämpfen.“