Lauenburg. Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg ist mit Beschilderung in der Stadt nicht einverstanden. Die Gründe.

Die Regelung ist im Prinzip einfach, doch die Tücke steckt im Detail. Wenn an Straßen Vorfahrtschilder abgebaut werden, sorgt dies häufig für Nachfragen, ja teils auch Kritik. Im konkreten Fall muss die Stadt Lauenburg alle die Vorfahrt regelnden Schilder entlang der Bergstraße abnehmen.

Die Verkehrsaufsicht des Kreises hat eine entsprechende Anordnung erlassen. Grund: Die Bergstraße ist Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. In derartigen Zonen gilt nach der deutschen Straßenverkehrsordnung grundsätzlich rechts vor links. Die Idee: Wer an jeder Einmündung oder Kreuzung schauen muss, ob nicht Verkehr von rechts kommt, nimmt den Fuß vom Gaspedal.

An Tempo-30-Straßen gelten andere Regeln

Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Genauer: Nicht überall, wo Tempo-30-Schilder am Straßenrand stehen, handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Zone. „An Straße, auf denen streckenweise Tempo 30 gilt, etwa im Bereich von Kitas, Schulen oder Altenheimen, dürfen weiterhin vorfahrtregelnde Verkehrszeichen stehen“, bestätigt Klaus Scheipers, stellvertretender Leiter der Polizeistation Lauenburg.

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Einen Sonderfall stellen zudem ausgewiesene Spielstraßen dar, die nur im Schritttempo befahren werden dürfen. Sie sind ohne Bürgersteige. Und Parken ist nur erlaubt, wo entsprechende Flächen ausgewiesen sind. Wo Spielstraßen auf eine andere Straße treffen – Tempo 30 oder Tempo 50 – tun Rad- und Autofahrer gut daran, dem schneller fließenden Verkehr die Vorfahrt zu lassen. he