Niedersachsen. Löhne: Feuerwehrleute werden im Vergleich zu anderen ehrenamtlichen Helfern bevorzugt. Das findet nicht nur ein DLRG-Mann ungerecht.

Als das Sturmtief „Zoltan“ über die Weihnachtsfeiertage große Gebiete in Niedersachsen unter Wasser setzt, kämpft Robert Rink, Stellvertretender Vorsitzender der DLRG-Ortsgruppe Horneburg/Altes Land und im Niedersächsischen Landesverband der Lebensretter aktiv, gegen die Flut, während andere mit der Familie feiern. Einsatzschwerpunkt für die Einheiten im überregionalen Einsatz ist das Gebiet Hodenhagen im Landkreis Heidekreis. Die Aufgabe der ehrenamtlichen Helfer von der DLRG: Leben retten und Menschen, Güter und Deiche sichern. Im überfluteten Serengeti-Park kommen Strömungsretter und Einsatztaucher aus dem Team zum Einsatz. Rink ist zudem Spezialist für die Fernerkundung der Lage mit Hilfe von Drohnen.

Helfer waren auch im überfluteten Serengeti Park im Einsatz

Bei dem Einsatz arbeiten die Helfer verschiedener Organisationen tagelang Hand in Hand – ob sie nun von der DLRG, dem Technischen Hilfswerk oder der Freiwilligen Feuerwehr kommen. Die Solidarität ist groß, alle stehen füreinander ein. Doch die Rahmenbedingungen für die Freiwilligen im Katastrophenschutz sind nicht die selben: Derzeit besteht eine Ungleichheit bei den Freistellungsmöglichkeiten zwischen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. Die CDU in Niedersachsen drängt deshalb auf gerechte Bedingungen für alle Freiwilligen im Katastrophenschutz. „Gleicher Einsatz – gleiche Regeln“, fordert die CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter aus dem Landkreis Stade. Das Ehrenamt stehe im Bevölkerungsschutz auf ganz unterschiedlichen gesetzlichen Füßen.

Auch im überfluteten Serengeti-Park Hodenhagen waren Einsatzkräfte der DLRG-Ortsgruppe Horneburg/Altes Land im Einsatz.
Auch im überfluteten Serengeti-Park Hodenhagen waren Einsatzkräfte der DLRG-Ortsgruppe Horneburg/Altes Land im Einsatz. © DPA Images | Philipp Schulze

90 Prozent des Bevölkerungsschutzes durch Ehrenamtliche

Über 90 Prozent des Bevölkerungsschutzes wird in Deutschland durch Ehrenamtliche getragen. „In Krisenlagen sind Ehrenamtliche aus verschiedenen Organisationen oft gemeinsam im Einsatz. Jedoch variieren die Rahmenbedingungen für diese ehrenamtlichen Einsätze je nach Einsatzorganisation und sogar nach Bundesland“, so Butter. In Niedersachsen gebe es bislang keine Lohnfortzahlung für die ehrenamtlichen Retter bei Einsätzen. „Das führt dazu, dass sich der DLRGler für denselben Einsatz bei mangelnder Freistellung sogar Urlaub nehmen muss, während sein Kollege am Nachbarschreibtisch Lohnfortzahlung bekommt – denn dieser ist Feuerwehrkamerad“, sagt die CDU-Landtagabgeordnete, die Mitglied im zuständigen Innenausschuss des Landes ist.

Die einen werden freigestellt, die anderen müssen Urlaub nehmen

Wer bei der Feuerwehr oder beim THW während der Arbeitszeit im Einsatz ist, bekommt trotzdem seinen Lohn. Auch für Lehrgänge müssen die Arbeitgeber die Mitglieder freistellen, für den Dienstausfall werden sie vom Staat entschädigt. „Für die sogenannten weißen Organisationen, wie DRK, Johanniter Unfallhilfe, Samariterbund, Malteser und DLRG, gilt das nicht“, sagt Robert Rink. Das werde schon seit Jahren als Ungerechtigkeit empfunden: „Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft führt zu Verstimmungen“, so Rink. Helfer sei eben nicht gleich Helfer.

Robert Rink von der DLRG-Ortsgruppe Horneburg/Altes Land würde eine Gleichstellung im Ehrenamt begrüßen. 
Robert Rink von der DLRG-Ortsgruppe Horneburg/Altes Land würde eine Gleichstellung im Ehrenamt begrüßen.  © Sabine Lepél | Sabine Lepél

CDU: Regelungen zur Freistellung sollen angeglichen werden

„Während des jüngsten Hochwassereinsatzes rund um die Weihnachtszeit ist erneut deutlich geworden, wie sehr wir auf die Unterstützung der zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und Rettungsdienst angewiesen sind“, so Butter. Die CDU-Landtagsfraktion habe deshalb einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als Helfergleichstellungsgesetz, vorgelegt. „Unser Gesetzesentwurf strebt eine Angleichung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden“, erklärt Butters Kollege, der CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Wille.

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Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll eine umfassendere Freistellung von ehrenamtlichen Katastrophenschützern und Rettungsdienstmitarbeitern von ihren Arbeitsverpflichtungen ermöglichen. Durch die Anpassungen sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schulungsveranstaltungen sowie Personen, die von niedersächsischen Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Bewältigung konkreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.

Die Buxtehuderin Birgit Butter (CDU) setzt sich im Landtag für die Gleichstellung von Ehrenamtlichen ein.
Die Buxtehuderin Birgit Butter (CDU) setzt sich im Landtag für die Gleichstellung von Ehrenamtlichen ein. © Sabine Lepél | Sabine Lepél

„Keine Zwei-Klassengesellschaft im Ehrenamt“

„Insgesamt strebt die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzesentwurf eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Katastrophenschutzes an und setzt sich entschieden für die Anerkennung und Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit dieser engagierten Bürgerinnen und Bürger ein“, ergänzt Birgit Butter. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Ehrenamt dürfe es nicht geben, so die Buxtehuderin: „Diese Gerechtigkeitslücke, die vollkommen zurecht die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern frustriert, muss geschlossen werden.“ Für das Fortbestehen der ehrenamtlichen Hilfeleistung sei eine Helfergleichstellung unerlässlich. Sie appelliert an Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD): „Lassen Sie uns bitte gemeinsam für unser Ehrenamt an einem Strang ziehen und mit diesem Gesetzentwurf zeigen, wie viel uns das Ehrenamt wirklich wert ist.“