Winsen. 77-Jähriger hatte zweifache Mutter und ihr Pferd mit seinem SUV erfasst. Warum er dennoch mit einem milden Urteil davonkommt.
In der Hauptverhandlung gegen einen Rentner, der im Oktober vergangenen Jahres eine Reiterin und ihr Pferd totgefahren hatte, hat das Amtsgericht Winsen den 77 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5850 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Nachmittag des 25. Oktober 2022 mit seinem SUV die Kreisstraße von Raven in Richtung Eyendorf im Landkreis Harburg befuhr – und wegen einer Unachtsamkeit die vorschriftsmäßig am rechten Fahrbahnrand reitende 61-Jährige übersah. Mit einer Geschwindikeit von rund 85 km/h rammte er Pferd und Reiterin – ungebremst und ohne Ausweichmanöver.
SUV-Fahrer tötet Pferd und Reiterin bei Eyendorf: Richter fällt mildes Urteil
Beide wurden durch den heftigen Aufprall in die Luft geschleudert und kamen am rechten Fahrbahnrand auf. Das Pferd verendete sofort. Die Reiterin erlag am Unfallort ihren schweren Verletzungen.
Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, den Unfall verursacht zu haben. Über seinen Verteidiger erklärte er, die Verantwortung für seinen Fahrfehler zu übernehmen. Sein Versagen könne er sich nicht erklären – kurz vor dem Zusammenprall habe er im Autoradio einen Sender eingestellt.
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In seinen letzten Worten äußerte er sein tiefstes Bedauern: Er wünschte, er könne den Unfall ungeschehen machen.
Richter hält Geldstrafe für den 77-Jährigen für angemessen
Der Strafrichter ging in seinem Urteil von einem kurzen Augenblicksversagen des Angeklagten infolge einer verkehrswidrigen Ablenkung durch das Autoradio aus.
Allerdings: Weil der Angeklagte geständig und zudem im Straf- und Verkehrsregister nicht vorbelastet war, hielt das Gericht eine Geldstrafe für tat- und schuldangemessen. Es verurteilte den 77-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 65 Euro – insgesamt 5850 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. HA