Lüneburg. Bewässerungsverbot: Zu bestimmten Zeiten ist Rasensprengen in Gärten nicht mehr erlaubt. Doch was ist mit privaten Pools?

  • Stadt und Landkreis Lüneburg verbieten das Bewässern von Gärten bei Hitze
  • Das Verbot gilt zu bestimmten Tageszeiten
  • Allgemeinverfügungen gelten nicht für das Befüllen privater Pools

Das anhaltende Sommerwetter seit Mitte Mai sorgt nicht nur für Spaß im Freibad, sondern bringt auch Probleme mit sich: Trotz der jüngsten Niederschläge sind Kommunen in Niedersachsen in Sorge um das Grundwasser. Aufgrund der Trockenheit und der angespannten Grundwassersituation ist es im Landkreis Lüneburg bereits seit rund einer Woche bei Hitze tagsüber verboten, den Garten zu bewässern.

Jetzt zieht die Stadt Lüneburg mit einer ähnlichen Regelung nach, das Bewässerungsverbot gilt hier von Sonnabend an. Stadt und Landkreis rufen zudem zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser in Garten und Landwirtschaft auf.

Für die kommende Woche kündigt der Fachdienst Umwelt mit der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Allgemeinverfügung an. „Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen Gärten dann zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden“, sagt Lüneburgs Landrat Jens Böther. „Mittags und nachmittags ist die Verdunstung bei hohen Temperaturen sehr stark, und es kommt ohnehin nur wenig Wasser bei den Pflanzen an. Daher schränken wir die Zeit ein. Ich bin sicher, viele Menschen handhaben die Gartenbewässerung schon jetzt so.“

Trockenheit in Niedersachsen: In der Landwirtschaft gilt Ausnahme vom Bewässerungsverbot

Egal ob Gemüsegarten, Zierrasen oder Blumenbeet: Wer seine Pflanzen tränken möchte, muss sich im Kreisgebiet dann auf die frühen Morgenstunden oder den Abend beschränken. Was bisher ein Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg war, wird mit der Allgemeinverfügung rechtlich bindend – bei Verstößen drohen Bußgelder. Dabei ist egal, ob das Wasser aus der eigenen Bohrung im Garten oder dem Leitungsnetz des Wasserversorgers entnommen wird.

Für die Landwirtschaft gilt eine Ausnahme, um die Ernte von Nahrungsmitteln wie etwa Weizen und Kartoffeln nicht zu gefährden. „Für die Feldberegnung grenzen wir die Zeiten erst ab 28 Grad vollständig ein“, sagt der Landrat. Bereits seit 2021 dürfen Landwirtinnen und Landwirte ab einer Windgeschwindigkeit von acht Metern pro Sekunde – das sind knapp 30 Stundenkilometer – nicht mehr mit der Beregnungsmaschine bewässern. Denn bei hohen Windgeschwindigkeiten geht viel Wasser verloren und fehlt dann im Grundwasserhaushalt.

Regelung zum Wassersparen gilt von 24 Grad Außentemperatur an

Mit der neuen Allgemeinverfügung wird die Regelung verschärft: Ab 24 Grad Außentemperatur darf dann nur noch bei geringeren Windgeschwindigkeiten bis fünf Metern pro Sekunde zwischen 11 und 19 Uhr beregnet werden. Die bisherige Obergrenze bei kühleren Temperaturen wird auf sieben Meter pro Sekunde abgesenkt.

Landrat Jens Böther betont: „Wir müssen unser Grundwasser für kommende Generationen erhalten. Nur so können wir langfristig die Ernährung der Menschen in unserer Region und in Deutschland sicherstellen.“ Wie viel Grundwasser künftig für die Feldberegnung zur Verfügung steht, wird derzeit in einem hydrogeologischen Gutachten geprüft.

Anhaltende Trockenheit ist Gefahr für Grundwasserversorgung im Landkreis Lüneburg

Hintergrund der neuen Regelung sind der Verwaltung zufolge der Klimawandel und die trockenen niederschlagsarmen Sommer der vergangenen Jahre. Erst im Mai 2023 hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Zeitreihenanalyse aufgezeigt, dass die Grundwasserneubildung in Niedersachsen seit 2011 unterdurchschnittlich ausfällt – die Grundwasservorräte durch Niederschlag werden also nicht ausreichend wieder aufgefüllt. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft in Jahren mit wenig Regen die Felder mehr bewässern, um trotz Trockenheit gute Erträge zu erzielen.

Wer sich nicht an die Allgemeinverfügung hält und auch bei höheren Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Der Landkreis kontrolliert auch heute schon, ob Brunnen für die Feldberegnung ordnungsgemäß sind und die geltenden Regelungen eingehalten werden.

Wie stark der Wind weht und wie hoch die aktuelle Temperatur ist, erfahren Landwirte und alle Interessierten über den Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de. Dessen Daten gelten auch als Referenz für die Vorgaben der Allgemeinverfügung. Weitere Informationen zum Thema Wasser gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/wasser.

Wasser vom Eierkochen oder Salatwaschen als Gießwasser nutzen

Vom Landkreis kommt zudem der Appell zum Wassersparen. „Bitte gehen Sie gewissenhaft mit Wasser um“, sagt Michael Loch, Fachgebietsleitung Wasser vom Landkreis Lüneburg. „Wir alle sind in dieser Zeit gefordert und dürfen die wertvolle Ressource nicht verschwenderisch nutzen.“ Dafür hat er einige Tipps: „Nutzen Sie Wasser clever: Fangen Sie Regenwasser auf und nutzen es zur Gartenbewässerung. Wasser, welches Sie zuvor zum Salatwaschen oder Eierkochen genutzt haben, können Sie auch zum Gießen von Pflanzen verwenden. Auch kleine Mengen helfen.“

Selbstangebaute Lebensmittel im Garten könnten selbstverständlich in den Abendstunden gezielt gegossen werden, so der Experte. Wenn es über Wochen nicht regnet, sollte aber jeder in Kauf nehmen, dass der Rasen braun wird, er erhole sich bei künftigen Niederschlägen.

Wer sich abkühlen will, sollte die Freibäder oder Badegewässer nutzen. Gegen ein kleines Planschbecken für Kinder sei nichts einzuwenden, die großen Schwimmbecken und Pools zu Hause fassen hingegen mehrere tausend Liter Wasser, das an anderer Stelle fehle.

In der Stadt Lüneburg gilt vom 1. Juli an zu bestimmten Zeiten ein Bewässerungsverbot

Für die Stadt Lüneburg gelten von diesem Sonnabend, 1. Juli, an sehr ähnliche Regeln. Bei großer Hitze wird die öffentliche und private Bewässerung auch hier tagsüber eingeschränkt. Das hat jetzt der Verwaltungsausschuss der Stadt entschieden. Einstimmig sprach sich die Politik dafür aus, ebenfalls eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Umgang mit Wasser in Zeiten der Hitze und Trockenheit regelt.

Angelehnt an die Vorgaben des Landkreises sieht die Allgemeinverfügung unter anderem vor, dass bei Temperaturen ab 24 Grad eine Bewässerung von Gärten, Beeten und Parkanlagen in der Zeit von 11 Uhr bis 19 Uhr nicht erlaubt ist. In der Landwirtschaft darf die Feldberegnung tagsüber bis zu einer Temperatur von 28 Grad Celsius und einer Windgeschwindigkeit von bis zu fünf Meter pro Sekunde stattfinden. Um große Wasserverluste durch Verwehung zu vermeiden, ist die Feldberegnung aber bei erhöhter Windgeschwindigkeit ab sieben Meter pro Sekunde nicht mehr zulässig.

Regelung zum Wasserverbrauch ist in der Stadt Lüneburg bis Ende September befristet

Die Allgemeinverfügung gilt befristet bis zum 30. September 2023. „Es ist gut, dass Stadt und Landkreis in dieser Sache an einem Strang ziehen und einheitliche Vorgaben machen“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch. Auch sie ruft die Lüneburger zu einem bewussten Umgang mit der kostbaren Ressource Trinkwasser auf.

„Viele Bereiche decken wir durch diese Allgemeinverfügung nicht ab, zum Beispiel das Thema der Befüllung privater Pools im Garten“, sagt Kalisch. Hier sei es wichtig, an die Menschen zu appellieren, nur soviel Wasser wie unbedingt nötig zu verbrauchen. Die Hansestadt weist außerdem auf ihr Förderprogramm für Zisternen zur Regenwassernutzung hin.