Lüneburg/Winsen. Die Verhandlung um das Heidewasser für die Hamburger Wasserwerke hat begonnen. Will Hamburg mehr als die Nordheide verträgt?

Mit der gestern gestarteten Verhandlung im Streit um die Entnahme von Wasser aus der Heide durch Hamburg haben die regionalen CDU-Landtagsabgeordneten Heiner Schönecke und André Bock sowie Martin Bäumer, der Umweltpolitische Sprecher der Fraktion, eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie wollen etwa wissen, ob die Regierung davon ausgeht, dass Hamburg Wasser „alles tut, um verantwortlich mit dem im Landkreis Harburg geförderten Grundwasser umzugehen.“

Der seit langen schwelende Streit wird seit Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ausgetragen. Angesetzt sind drei Tage bis zum Freitag. Ein Urteil soll voraussichtlich aber erst in der kommenden Woche bekanntgegeben werden. Insgesamt werden sechs Klagen behandelt. Eine von Hamburg Wasser und fünf weitere vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen, der Klosterkammer Hannover und von drei Privatpersonen, die die erlaubte Förderung verringern wollen. Im Kern geht es darum, ob Wasserlieferungen an Hamburg Bäche und Flüsse in der Heide im Kreis Harburg austrocknen können.

Landkreis Harburg hat eine gehobene Erlaubnis beschlossen

Politischer Ausgangspunkt für die Klagen ist eine Entscheidung des Kreistags von Ende März 2019. Darin hatten die Politiker für eine gehobene Erlaubnis votiert. Bis Ende 2049 gilt danach, dass zwar in einzelnen Jahren die von Hamburg Wasser geforderte Menge von 18,4 Millionen Kubikmeter geförderte werden kann. Doch im Durchschnitt dürfen es jährlich nur 16,1 Millionen Kubikmeter sein. Wird mehr, eben bis zu 18,4 Millionen Kubikmeter gepumpt, muss die Differenz in späteren Jahren ausgeglichen werden. Diese Menge reicht den Hamburger Wasserwerken aber nicht aus, daher die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

„Eine sichere Versorgung der Metropole ist für Hamburg Wasser unter diesen Bedingungen nicht möglich“, teilte das Unternehmen mit. Zumal man schon im Sommer darauf verwiesen hatte, dass neben den Hamburgern täglich weitere 320.000 Menschen versorgt werden müssten, die in der Hansestadt arbeiteten und dort ebenfalls Wasser verbrauchten. „Viele davon kommen aus den Landkreisen Harburg, Heidekreis und Lüneburg“, hatte Unternehmenssprecher Ole Braukmann analysiert.

Kreisrat: „Wir sind auf die mündliche Verhandlung gut vorbereitet.“

Der Landkreis Harburg äußerte sich am Mittwoch nicht zum Beginn der Verhandlungen. Ende Juni hatte Kreisrat Josef Nießen jedoch darauf verwiesen. dass der Beschluss des Kreistages nicht nur politisch, sondern auch durch externe Fachgutachter abgesichert sei. „Wir sind auf die mündliche Verhandlung gut vorbereitet“, sagte er. Entscheiden muss die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitzenden Thomas Pump. Zur Kammer gehören neben Pump zwei weitere hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Richter.

Von den drei CDU-Politikern kommen klare Worte. „Seit 2010 beschäftige ich mich mit der Situation in der Nordheide. Bereits damals waren einige Gebiete um die Estequelle trockengefallen. Es kann nicht sein, dass Hamburg weiterhin auf hohe Entnahmemengen besteht und jetzt auch noch gegen die Entnahmeerlaubnis klagt“, sagt Schönecke. Bock legt nach: „Der immer deutlicher erkennbare Klimawandel und die Trockenjahre 2018 bis 2020 haben die Bürger sensibilisiert. Viele Trockenschäden in der Land- und Forstwirtschaft werden in der Nordheide mit der Entnahme von Millionen Kubikmetern Grundwasser durch die Hamburger Wasserwerke in Verbindung gebracht.“

Landtag ist für Grundwasserbewirtschaftung im Einklang mit Mensch und Umwelt

Bereits am 13. Dezember 2013 hatte der Landtag eine Entschließung zur „Wasserförderung in der Nordheide: Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung im Einklang mit Mensch und Umwelt“ angenommen. Sie enthält Forderungen wie die maximale Entnahme pro Jahr zu beschränken und nach Ablauf von zehn Jahren in einem neutralen Gutachten zu klären, ob ein verringerter Wasserbedarf eine Verminderung der Förderung zulässt. Nun soll die Anfrage klären, inwieweit die Landesregierung den Beschluss umgesetzt hat.

Hamburg Wasser kritisiert die schwache Rechtsposition der gehobenen Erlaubnis durch den Landkreis. Sie könne jederzeit mit Nebenbestimmungen versehen, teilweise oder ganz widerrufen werden. Dies sei „nicht zumutbar.“ Noch dazu habe der Landkreis für den Anschluss der über 17 Jahre nicht genutzten Brunnen aus Schierhorn an das Werk in der Nordheide eine Frist von drei Jahren festgelegt. Dieser Zeitplan sei „faktisch nicht umsetzbar“, da Hamburg Wasser neben der Bauleistung Grundstücke kaufen, das Sichern von Leitungsrechte sichern oder Ausnahmeregelungen einholen müsse. Werde diese Frist überschritten, habe sich der Kreis vorbehalten die Entnahmemengen weiter zu reduzieren.

Hamburg Wasser sieht sich unfair und rechtswidrig behandelt

Die Hamburger weisen zudem darauf hin, dass sie Kompensationen zur Umweltverträglichkeit, die für die Entnahme von 18,4 Millionen Kubikmeter entwickelt wurden, nun in jedem Fall gelten – obwohl die Erlaubnis nun für durchschnittlich 16,1 Millionen Kubikmeter festgeschrieben wurde. Das sei „unfair“ und „rechtswidrig“.