Flensburg. Junge Frau muss sich für Tod eines Flüchtlings im April 2017 auf der Nordseeinsel verantworten. Eigentliche Täter bereits verurteilt.
Mehr als fünf Jahre nach dem Mord an einem jungen Mann auf Amrum beschäftigt der Fall seit Montag erneut das Flensburger Landgericht. In einem nicht-öffentlichen Prozess muss sich eine heute 22 Jahre alte Deutsche wegen Beihilfe zum Totschlag verantworten.
Der Bruder der Angeklagten und ihr damaliger Lebensgefährte sind 2018 in einem gesonderten Verfahren bereits wegen Mordes an dem Iraker verurteilt worden. Da die Angeklagte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat noch nicht volljährig war, ist die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer durchgehend nicht öffentlich.
Mord auf Amrum: Täter als Zeuge geladen
Der Verteidiger hat nach Angaben eines Gerichtssprechers am Montag eine vorbereitete Erklärung verlesen, mit der sich die Angeklagte zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen erklärt hat. Zudem hat sie Nachfragen der Kammer zu ihren persönlichen Verhältnissen beantwortet.
Darüber hinaus wurde der Bruder der Frau, der 2018 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden war, als Zeuge gehört. Der damalige Lebensgefährte der Frau wird am 28. November als Zeuge vernommen werden. Er verbüßt die damals gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe.
Mord auf Amrum: Frau bejahte Vergewaltigung
Obwohl Bruder und damaliger Freund wegen Mordes verurteilt worden sind, hat die Staatsanwaltschaft gegen die junge Frau Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dies liegt daran, dass Beihilfe zum Mord juristisch nur dann vorliegt, wenn die beschuldigte Person bereits konkrete Vorstellungen von der Art der Tatbegehung hat.
Der damalige Freund der Angeklagten hatte diese nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Tattag im April 2017 mit Bildern konfrontiert, die sie und das spätere Opfer in einer „vertrauten Situation“ gezeigt hätten, wie das Gericht im Vorfeld mitteilte.
Die Angeklagte habe demnach gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Dies habe der Mann geglaubt. Er habe sich bei der Angeklagten erkundigt, ob sie damit leben könne, wenn er den Iraker töten würde. Dies soll sie bejaht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der deutsche Staatsangehörige von seinem Vorhaben, den Flüchtling zu töten, Abstand genommen hätte, wenn die Angeklagte nicht zugestimmt hätte.
Amrum: Männer lockten Opfer in die Dünen
Im Prozess gegen die beiden jungen Männer im Mai 2018 kam die damals zuständige Kammer zu dem Schluss, dass diese davon ausgegangen seien, dass das spätere Opfer die jetzige Angeklagte in der Vergangenheit vergewaltigt habe. Ob diese Annahme zutraf, bedurfte den Angaben von damals zufolge keiner Aufklärung.
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Die Kammer hatte zugunsten der beiden Männer unterstellt, dass sie tatsächlich hiervon überzeugt gewesen sind. Die beiden Männer haben demnach den Flüchtling aus dem Irak im April 2017 mit Tötungsabsicht unter einem Vorwand in die Dünen der Nordseeinsel gelockt und dort getötet. Anschließend vergruben sie die Leiche zwei Meter tief im Sand. Sie wurde erst Monate später gefunden.