Schleswig/Aumühle. Das Verwaltungsgericht in Schleswig wies Klagen von Betreibern im Wesentlichen ab. Anwalt: “Adel ist ideales Feindbild“.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat Klagen von Jagdgatterbesitzern im Wesentlichen abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Gehege-Eigentümer, darunter die Familie von Bismarck im Sachsenwald, hatten gegen die Kreise Herzogtum Lauenburg und Steinburg geklagt. Die Kreise hatten die Auflösung der verbotenen Gatter verfügt. In den eingezäunten Arealen werden Wildtiere eigens für die Jagd gehalten. Im Jahre 1999 war ein Verbot der Errichtung von Jagdgattern in das Landesjagdgesetz aufgenommen worden. Später war ein gesetzliches Verbot der Jagd in Jagdgattern ergänzt worden.
Der Bestandsschutz für solche Areale lief Ende Oktober 2014 aus. Die Kläger ließen die Frist verstreichen und legten Widerspruch ein. Sie wollten erreichen, dass in den Gehegen weiter gejagt werden darf und die Auflösungsverfügungen aufgehoben werden. Sie rügten nach Angaben des Gerichts unter anderem, dass die entsprechenden Regelungen verfassungswidrig seien.
Naturschutzbund hatte schon lange "Jagd-Bordell" kritisiert
Das Verwaltungsgericht befand in seinem Urteil jedoch, Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des Landesjagdgesetzes bestünden weder in formeller noch in materieller Hinsicht. Die Jagdgitter der Bismarcks werden also verschwinden müssen. Niemand werde dadurch enteignet, wie es die Kläger geltend machten. Sie haben laut Urteil keinen Anspruch, bis zum Abbau der Zäune die Jagd auf Tiere zu erlauben, die die Gatter nicht verlassen können.
Ein Triumph für Schleswig-Holsteins Grüne, hatte doch Umweltminister Robert Habeck kritisiert, "wer heute noch Jagdgatter hat, ist im Zeitalter des Feudalismus stecken geblieben". Der Naturschutzbund Nabu hatte von einem "Jagd-Bordell" gesprochen, in dem zahlende Kundschaft garantiert zum Abschuss komme.
Der Sachsenwald war ein Geschenk von Kaiser Wilhelm I.
Eine bittere Niederlage für Gregor Graf von Bismarck, der die Interessen der Familie vertritt. Er ist der Ururenkel von Otto von Bismarck, der den Sachsenwald 1871 von Kaiser Wilhelm I. geschenkt bekommen hatte. Die knapp 1300 Hektar großen Jagdgatter liegen in dem größten zusammenhängenden Waldgebiet Schleswig-Holsteins. Vor Gericht erschien Gregor Graf von Bismarck nicht. Laut Spiegel Online nannten dessen Anwälte eine Reihe von Gründen, weshalb ihrem Mandanten Unrecht getan werde.
Das Jagdgatter-Verbot verstoße gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz: Es bestehe kein wesentlicher Unterschied zu Nutzgattern in der Landwirtschaft. Das Gesetz komme einer Enteignung ohne Entschädigung gleich. Ohne Gatter sei ein Hektar Sachsenwald rund 10.000 Euro wert, mit Gatter 20.000 bis 40.000 Euro. Es handle sich weiterhin um eine "Lex Bismarck". "Adel und Großgrundbesitzer geben ein ideales Feindbild ab", sagte der Hamburger Anwalt Florian Asche. Außerdem sei das gesetzliche Ziel der "naturnahen Jagd" eine Worthülse, so Asche. In den Gattern "herrscht ein Naturzustand, bei dem der Rest des Landes sich glücklich schätzen könnte.
Spiegel Online berichtet weiter, dass der Vorsitzende Richter Holger Bruhn davon ausgeht, dass eine endgültige Entscheidung noch Jahre dauern kann. Eine Klägerin erzielte einen Teilerfolg im Hinblick auf die Auflage, bei der Auflösung des Jagdgatters das vorhandene Muffelwild zu entnehmen. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt werden.