Aumühle. Die Familie will Wild im eingezäunten Areal schießen – trotz Verbots. Umweltschützer sind über dieses Vorhaben entsetzt.

Die Jagdgatter der Adelsfamilie von Bismarck beschäftigen möglicherweise bald ein Gericht. Trotz gesetzlichen Verbots weigert sich die Familie, die eingezäunten Areale abzubauen, in denen Wildtiere eigens für die Jagd gehalten werden. „Wir haben uns entschlossen, die Frage, ob wir verpflichtet sind, das Gatter zu schließen, gerichtlich klären zu lassen“, sagte Gregor von Bismarck. Denn: „Unsere Familie ist seit circa 140 Jahren Eigentümerin des Wildgatters und betreibt dieses rechtmäßig und erlaubt.“

Der Mythos Otto von Bismarck

Die undatierte historische Aufnahme zeigt den deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898)
Die undatierte historische Aufnahme zeigt den deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898) © dpa
Die historische Aufnahme vom Oktober 1888 zeigt den Fürsten Otto von Bismarck (l) in Friedrichsruh, der Kaiser Wilhelm II. (r) einen Besuch abstattet
Die historische Aufnahme vom Oktober 1888 zeigt den Fürsten Otto von Bismarck (l) in Friedrichsruh, der Kaiser Wilhelm II. (r) einen Besuch abstattet © dpa
Das Bismarck-Denkmal am Hamburger Hafen
Das Bismarck-Denkmal am Hamburger Hafen © www.ta-caps.de/Thorsten Ahlf
Gregor Graf von Bismarck, Urahn des ersten deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815-1898), im Bismarck-Museum in Friedrichsruh (Schleswig-Holstein)
Gregor Graf von Bismarck, Urahn des ersten deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815-1898), im Bismarck-Museum in Friedrichsruh (Schleswig-Holstein) © dpa
Das undatierte Archivbild zeigt das Gemälde Anton von Werners, der die Proklamation des preußischen Königs zu Kaiser Wilhelm I. am 18.01.1871 im Spiegelsaal von Versailles malte
Das undatierte Archivbild zeigt das Gemälde Anton von Werners, der die Proklamation des preußischen Königs zu Kaiser Wilhelm I. am 18.01.1871 im Spiegelsaal von Versailles malte © dpa
Entwicklung der Grenzen in Deutschland vom Geburtsjahr Bismarcks (1815) bis zur Grundung des Deutschen Reichs 1871
Entwicklung der Grenzen in Deutschland vom Geburtsjahr Bismarcks (1815) bis zur Grundung des Deutschen Reichs 1871 © dpa-infografik/DPA
Das Bismarck Denkmal im Stadtteil St. Pauli
Das Bismarck Denkmal im Stadtteil St. Pauli © dpa
Familienmitglieder aus der Familie von Bismarck haben sich beim Bismarckschen Familientag am 21.03.2015 in Döbbelin (Sachsen-Anhalt) vor dem Schloss zu einem Familienfoto aufgestellt. Der Familientag ist Teil der Feierlichkeiten zum 200. Jahrestag des Geburtstages von Otto von Bismarck
Familienmitglieder aus der Familie von Bismarck haben sich beim Bismarckschen Familientag am 21.03.2015 in Döbbelin (Sachsen-Anhalt) vor dem Schloss zu einem Familienfoto aufgestellt. Der Familientag ist Teil der Feierlichkeiten zum 200. Jahrestag des Geburtstages von Otto von Bismarck © dpa
Bismarck-Museum in Bad Kissingen
Bismarck-Museum in Bad Kissingen © Bayer Staatsbad Bad Kissingen GmbH
1/9

Hintergrund der Auseinandersetzung mit dem Land Schleswig-Holstein ist ein bereits 1999 vom Landtag beschlossenes Verbot solcher Jagdgatter. Der Bestandsschutz für solche Areale lief am 28. Oktober 2014 aus. Nach Angaben des Kieler Umweltministeriums legten die Bismarcks und auch der Betreiber eines weiteren Gatters in Wiedenborstel Widerspruch ein. Die zwangsweise Auflösung der Gatter sei erst denkbar, wenn die Beseitigungsverfügungen rechtswirksam seien.

„Wer heute noch Jagdgatter hat, ist im Zeitalter des Feudalismus stecken geblieben“, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne). „Jagdgatter haben den Zweck, möglichst viele Tiere töten zu können. Mit einer naturnahen Jagd hat das rein gar nichts zu tun.“ Deshalb gehörten sie aufgelöst: „Das ist seit mehr als 15 Jahren Gesetz.“

Bismarck wies die Vorwürfe zurück. „Uns ist bewusst und bekannt, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen der Jagd an sich und auch dem Betrieb eines Gatters kritisch gegenüberstehen“, sagte er. „Auf der anderen Seite gibt es eine große Anzahl von Jägern, die unser Angebot sehr schätzen.“ Zudem sei bei einem Verbot eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen gefährdet, erklärte Bismarck. „Daher stellt das Verbot einen rechtswidrigen Eingriff in unserer Eigentümerstellung dar.“

Der Geschäftsführer des Naturschutzbunds, Ingo Ludwichowski, kritisiert das Gatter als „Jagd-Bordell“. Es sei völlig inakzeptabel. Laut „Lübecker Nachrichten“, die zuerst über den Vorgang berichtete, hatte die Adelsfamilie in den vergangenen Jahren oft zu kommerziellen Jagden mit Erfolgsgarantie für Vermögende eingeladen.