Hamburg. Hamburger Initiative macht mobil. Sie fordert mehr pädagogisches Personal, barrierefreie Gebäude sowie neue Therapie- und Pflegeplätze.
Die Initiative „Gute Inklusion für Hamburgs SchülerInnen“ macht ernst. Am Montag will sie ihre Volksinitiative offiziell im Rathaus anmelden und mit dem Unterschriftensammeln beginnen. Legt sie innerhalb von sechs Monaten mindestens 10.000 Unterschriften vor, muss sich die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Anliegen der Initiative befassen.
Mehr Therapeuten
Im Kern verlangt sie an Hamburgs Schulen mehr pädagogisches Personal für gemeinsame Planung und Doppelbesetzung des Unterrichts sowie für eine inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung. Zudem müsse es mehr therapeutisches und pflegerisches Personal geben. Ebenfalls macht sich die Initiative unter anderem für mehr Therapie- und Pflegeräume an den Schulen sowie für barrierefreie Gebäude und Schulhöfe stark.
Hintergrund der Forderungen ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung, die die Inklusion 2006 zum Menschenrecht erklärt hat und 2009 einstimmig von der Hamburgischen Bürgerschaft in das Schulgesetz übernommen wurde.Seither haben alle Kinder mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, mit nicht beeinträchtigten Schülern gemeinsam an Regelschulen unterrichtet zu werden - was inzwischen von rund 80 Prozent der Betroffenen genutzt werde.
Kritik am Senat
Statt das Menschenrecht auf schulische Inklusion mit Leben zu füllen, hat der Senat nach Angaben der Initiative nach der schrittweisen Abschaffung der Integrationsklassen ab 2012 jedoch die Personalzuweisung für Schüler mit einer Behinderung um ein Drittel gekürzt. Die Schulbehörde argumentiert dagegen, dass die Zahl der für die Inklusion zuständigen Lehrer, Sozialpädagogen und Erzieher an Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien seit dem Schuljahr 2012/13 von 990 auf 1141 im Schuljahr 2016/17 gestiegen sei.
Unterstützt wird die Initiative nach eigenen Angaben unter anderem von der Lehrergewerkschaft GEW, vom Grundschulverband Hamburg (GSVHH) und vom Verband Hamburger Schulleitungen (VHS). Sollte die Bürgerschaft die Forderungen der Volksinitiative nach Vorlage von mindestens 10.000 Unterschriften ablehnen, können die Initiatoren ein Volksbegehren als zweiten Schritt hin zu einem Volksentscheid starten.