Elektronische Fußfessel für Bremen und Niedersachsen: Über Funk soll sie Standorte entlassener Gewalt- und Sexualverbrecher überwachen.
Hannover/Bremen. Auch in Niedersachsen und Bremen werden künftig Gewalt- und Sexualverbrecher nach ihrer Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Die entlassenen Straftäter sollen so von einem Rückfall abgehalten werden. Im Zuge der bundesweiten Einführung von Fußfesseln beschlossen Kabinett und Senat von Niederachsen und Bremen, sich der dafür geplanten zentralen Überwachungsstelle der Länder anzuschließen. Ab kommenden Jahr soll die Überwachungsstelle ihre Arbeit in Hessen aufnehmen, das in einem Modellprojekt bereits seit elf Jahren Erfahrung mit der Fußfessel gesammelt hat. Das Strafgesetzbuch hatte den Weg zur bundesweiten Anwendung von Fußfesseln zu Jahresbeginn freigemacht.
Die Fessel meldet per Funksignal, wenn sich ein Haftentlassener entgegen gerichtlicher Bewährungs- oder Führungsauflagen zum Beispiel Schulen oder Kindergärten nähert oder ein festgelegtes Gebiet verlässt. Die zentrale Überwachungsstelle schaltet je nach Schwere des Verstoßes den Justizsozialdienst oder gleich die Polizei ein. Zugleich wird der Straftäter per Vibrationsalarm gewarnt, dass er eine ihm gesteckte Grenze überschritten hat. Die mit Polizisten und Justizexperten besetzte Überwachungszentrale kann auch direkt mit dem Träger der Fußfessel Kontakt aufnehmen.
Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern waren bereits der Vereinbarung mit Hessen zur Schaffung einer gemeinsamen Überwachung beigetreten. Wie Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) erklärte, spare die gemeinsame Einführung und Überwachung der Fußfesseln vor allem Geld. Niedersachsen rechnet bei voraussichtlich rund 200 Fußfesselträgern mit jährlichen Kosten von etwa 1,2 Millionen Euro.
"Es kann immer und sofort festgestellt werden, ob ein auf Bewährung entlassener Straftäter sich an Auflagen hält“, sagte Busemann. "Was man nicht von der Fußfessel erwarten kann ist, dass sie ein Allheilmittel ist, wir können nicht sagen, was der ehemalige Täter gerade tut.“
Rückfälle könnten nicht sicher verhindert werden, betonte Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) – verwies allerdings auf die enorme Abschreckungswirkung, die von der Fessel ausgehe.
Die Opposition in Niedersachsen warnte davor, in der Fußfessel ein Allheilmittel zu sehen. Ob sie tatsächlich von einer neuen Straftat abschrecke, müsse gerade im Fall von Triebtätern bezweifelt werden, sagte der SPD-Abgeordnete Hans-Dieter Haase.
Zum Tragen der Fessel könne niemand gezwungen werden, sagte Busemann. Allerdings könne von der Zustimmung abhängen, ob ein rückfallgefährdeter Verbrecher vorzeitig in Freiheit kommt oder nicht. (abendblatt.de/dpa)