Das Landgericht Hannover fordert nun, dass die umstrittene Sicherungsverwahrung möglichst bald in einem neuen Gesetz geregelt wird.

Hannover. Die umstrittene Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter sollte möglichst bald in einem Gesetz neu geregelt werden. Dafür sprach sich der Präsident des Landgerichts Hannover, Dieter Schneidewind, am Dienstag angesichts der unsicheren Rechtslage aus. Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Zwar bleiben sie zur "Vermeidung eines rechtlichen Vakuums“ bis zum 31. Mai 2013 in Kraft, die Richter müssen allerdings schon jetzt sowohl die alte als auch die neue Rechtslage prüfen. "Die Arbeit der Strafkammern ist damit schwieriger geworden“, sagte Schneidewind.

Der Bund muss bis 2013 die "wesentlichen Leitlinien“ für die Sicherungsverwahrung vorgeben. Gibt es keine Reform in diesem Zeitrahmen, könnten als gefährlich eingestufte Täter klagen und freigelassen werden. Die Länder müssen dafür sorgen, dass sich die Sicherungsverwahrung deutlich von der Strafhaft unterscheidet. Die norddeutschen Bundesländer wollen dies gemeinsam regeln, allerdings keine zentrale Anstalt einrichten. "Es ist vernünftig, wenn sich einige Bundesländer zusammentun“, meinte Schneidewind.

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil unter anderem ein wesentlich größeres Therapieangebot und größere Wohnräume verlangt. Da die Sicherungsverwahrung nicht mehr zur Strafe zählt, dürften die Betroffenen auch nicht im Gefängnis untergebracht werden. Niedersachsen hat als größtes Bundesland im Norden auch die meisten Sicherungsverwahrten. Justizminister Bernd Busemann (CDU) geht von etwa 50 Betroffenen ab 2013 aus. Auch der Doppelmörder von Bodenfelde ist zu lebenslanger Haft, Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. (dpa)